Intelligente Stromzähler haben ein Problem mit dem Datenschutz
Die intelligenten Stromzähler sind neu auf dem Markt. Zu neu, um schon alle Probleme ausgeräumt zu haben? Das meint jedenfalls das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" und weist auf erhebliche Unstimmigkeiten hin. So seien laut seinem Gutachten die meisten Daten, die die intelligenten Zähler sammeln, personenbezogene Daten. Dem Stromlieferanten werde also mitgeteilt, was die Bewohner eines Hauses so alles treiben. Doch das darf nicht sein.
Der Datenschutz kollidiert hier mit einer Grundfunktion der neuen Technik: Gerade die regelmäßige Übersendung der Verbrauchsdaten soll es dem Anbieter möglich machen, den Stromverbrauch genauer zu planen. Der Datenschutz in Schleswig-Holstein wiederum argumentiert damit, dass die Erhebung aller Daten in 15-Minuten-Intervallen nicht notwendig sei, wenn dem Kunden nur zwei oder drei unterschiedliche Tarife angeboten würden, die zu bestimmten Tageszeiten unterschiedliche Preise hätten. Dies ist aus den Zeiten der Nachtspeicherheizung bekannt.
Fazit der Datenschützer: "Die Erhebung abrechnungsrelevanter Daten, also Angaben zu den aus dem Netz entnommenen Energiemengen (kWh) über einem bestimmten Abrechnungszeitraum, durch den Messstellenbetreiber über Smart Meter ist nur auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Betroffenen gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig". Und diesen Vertrag gibt es meistens nicht.
Viel Zeit bleibt nicht mehr: Ab dem 1. Januar 2010 sind diese Zähler bei Neubauten vorgeschrieben.