Netzagentur: Neue Rendite-Obergrenze für Netzbetreiber
Der heute von der Bundesnetzagentur bekannt gegebene nominale Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen in Energienetze soll in der nächsten Regulierungsperiode 9,05 Prozent betragen. In der Folge soll der Eigenkapitalzinssatz für Altanlagen auf 7,14 Prozent leicht abgesenkt werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt zwar, dass der neu festgelegte Eigenkapitalzinssatz damit näher an dem bisherigen Niveau bleibt und nicht so massiv abgesenkt wurde wie angekündigt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass sich die Investitionsbedingungen für Energienetze noch weiter verbessern müssen.
Der Netzausbau gehöre zu den Kernpunkten bei der grundlegenden Umgestaltung des Energieversorgungs-systems. Deshalb müsse alles für die damit verbundenen Investitionen in den Aus- und Umbau der Energienetze unternommen werden. Die Netzrendite in Deutschland liege weiter unter dem internationalen Durchschnitt.
„Ein wesentlicher Grund für den wesentlich geringeren Effektivzins, auf den der BDEW immer wieder hingewiesen hat, ist ein bis zu siebenjähriger Zeitverzug bei dem Rückfluss des eingesetzten Kapitals. Dieser Zeitverzug ist ein echtes Investitionshemmnis und muss sowohl für die Verteilnetz-, als auch für die Übertragungsnetzbetreiber abgeschafft werden", forderte Hildegard Müller, Vorsitzende des BDEW.