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Bundesregierung regelt Befreiung von Netzentgelten neu

31.07.2013 von

Bundesregierung regelt Befreiung von Netzentgelten neu

Die Bundesregierung regelt die Befreiung von Netzentgelten stromintensiver Unternehmen neu. Durch die Einführung eines gestaffelten Netzentgelts sollen künftig auch stromintensive Unternehmen wieder stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Das geht aus einem Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgelt-verordnung hervor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

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Die Höhe des Netzentgelts, das stromintensive Unternehmen zu zahlen haben, soll sich dabei an der Höhe des Beitrags orientieren, den diese Unternehmen zur Netzentlastung und Netzstabilisierung leisten. Dieser Leistungs-Gegenleistungs-Effekt soll ab dem 1. Januar 2014 über eine sogenannte „physikalische Komponente" noch zielgenauer ermittelt werden.

Die Bundesregierung trägt mit der Verordnungsänderung insbesondere den Bedenken Rechnung, die von der Europäischen Kommission, aber auch von verschiedenen Oberlandesgerichten, gegen die bisherige vollständige Befreiung der stromintensiven Unternehmen von Netzentgelten geäußert wurden.

„Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung vor allem die besonderen Netzentgelte für stromintensive Letztverbraucher auf eine neue Grundlage gestellt. Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt“, so Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler.