Stromnetzausbau: Bundesregierung behält sich Änderungen vor
Aufgrund der anstehenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) der Bundesregierung könnten die Pläne zum Ausbau des Stromnetzes möglicherweise bald geändert werden.
Um die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbau-planung der Über-tragungsnetzbetreiber feststellen zu können, sei eine neue Netz-berechnung erforderlich. Die Auswirkungen der in der Koalitions-vereinbarung vorgesehenen Maß-nahmen zur Reform der Energiewende auf die Netzausbauplanung sollen deshalb in diesem Jahr im Rahmen von Sensitivitätsberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber zu den Netzentwicklungsplänen festgestellt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen.