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Gericht weist Eilantrag gegen Windenergienanlagen zurück

07.02.2014 von

Gericht weist Eilantrag gegen Windenergienanlagen zurück

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag der Deutschen Flugsicherung (DFS), der gegen die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen gerichtet war, abgelehnt.

Die DFS machte in dem Verfahren geltend, dass die von ihr betriebene Funknavigationsanlage durch den Betrieb der fünf Windenergieanlagen gestört werde und wandte sich damit gegen die immissions-schutzrechtliche Genehmigung, die der Landkreis Wesermarsch trotz negativen Einschätzung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) erteilt hatte.

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist bahnbrechend, weil er unmissverständlich deutlich macht, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde im Rahmen ihrer Prüfung nicht an eine negative Einschätzung des BAF gebunden ist“, meint Dr. Oliver Frank, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der auf das Gebiet der Erneuerbaren Energien spezialisierten Lippstädter Anwaltskanzlei Engemann & Partner, die an dem Gerichtsverfahren auf Seiten der Genehmigungsbehörde beteiligt war.

Die Genehmigungsbehörden sind gemäß dem Verwaltungsgerichts Oldenburg nunmehr in der Verantwortung, die Störung von Flugsicherungseinrichtungen selbst zu beurteilen. Eine ungeprüfte Übernahme einer negativen Einschätzung des BAF ist damit ausgeschlossen.

Der Beschluss hat bundesweit Bedeutung für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen, da sich in jüngster Vergangenheit Fälle häufen, in denen Genehmigungen für Windenergieanlagen aufgrund negativer Stellungnahmen des BAF abgelehnt wurden.