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Energie-Sondergipfel: Zugeständnisse bei Wind- und Bioenergie

02.04.2014 von
Energie-Sondergipfel: Zugeständnisse bei Wind- und Bioenergie

Beim Energie-Sondergipfelvon Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und den 16 Ministerpräsidenten der Länder in Berlin haben sich gestern Bund und Länder auf Maßnahmen bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Einigung wurde bei der künftigen Förderung von On- und Offshore-Windenergie und Bioenergie erzielt.


So soll die geplante Deckelung bei der Onshore-Windenergie aufgeweicht werden, wie „Spiegel Online“ berichtet. Das Repowering – der Ersatz bestehender Windkraftanlagen durch neue, leistungsstärkere Windräder – soll demnach nicht auf den geplanten Ausbaudeckel von 2.500 Megawatt pro Jahr angerechnet werden. Zudem soll die Onshore-Windenergie auch im weniger windreichen Binnenland weiter gefördert werden.

Auch im Bereich der Offshore-Windenergie sollen die Fördersätze weniger stark gesenkt und darüber hinaus mehr Anlagen beantragt werden können, um die Investitionsbereitschaft in Offshore-Windparks nicht abzuwürgen.

Die Bundesländer konnten die Regierung zudem bei der künftigen Förderung von Bioenergie zu Zugeständnissen bewegen. Der geplante Ausbaudeckel bei Biogasanlagen von 100 Megawatt pro Jahr soll nur für Neuanlagen gelten, nicht aber für Erweiterungen bestehender Anlagen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich zufrieden mit den konstruktiven Beratungen: „Wir haben jetzt den ersten großen Schritt zur Absicherung der Energiewende geschafft", so Gabriel auf der anschließenden Pressekonferenz.

Ziel der Reform ist es, die Kostendynamik bei den Strompreisen zu bremsen und zugleich einen verlässlichen Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll der Gesetzentwurf des novellierten EEG am 8. April 2014 vom Kabinett beschlossen und das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten.

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