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EEG-Reform gefährdet Engagement kleiner privater Investoren
Nahezu jede zweite Kilowattstunde Ökostrom kommt bereits aus Erneuerbare-Energie-Anlagen, die von kleineren privaten Investoren errichtet wurden. Dieses Engagement der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende könnte jedoch durch die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein jähes Ende finden, wie eine Studie der Leuphana Universität Lüneburg im Auftrag vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ergeben hat.
Eine der Gefahren für das Engagement der Bürger bei der Energiewende sei laut Studie die im EEG-Entwurf vorgesehene „Verpflichtende Direktvermarktung". Die Bundesregierung wolle Erzeuger von erneuerbarem Strom dazu bringen, die Vermarktung ihres Stroms an den Vorgaben der Strombörse auszurichten. Dies mache Bürgerenergie-Akteure von hochspezialisierten Vermarktungsunternehmen abhängig.
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Besonders bedrohlich für kleinere private Investoren sei laut Untersuchung auch die geplante Regelung, wonach ab 2017 nur noch Marktteilnehmer Erneuerbare-Energie-Anlagen errichten dürften, die per Ausschreibung den Zuschlag erhalten hätten. Dies könnte das endgültige Aus für die Bürgerenergie bedeuten.
„Ausschreibungen begünstigen die größten Anbieter. Mit einer Ausschreibung entstehen Transaktionskosten und Risiken, die größere Unternehmen leichter abfangen können. Bürgerenergie-Akteure hingegen können weder die Risiken streuen, sie durch eigenes großes Kapital absichern oder die höheren Transaktionskosten zwischenfinanzieren", so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität.