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Länder sollen künftig Mindestabstand bei Windräder festlegen

26.06.2014 von

Länder sollen künftig Mindestabstand bei Windräder festlegen

Bundesländer sollen künftig selbst darüber entscheiden können, welcher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung im jeweiligen Bundesland gilt. Der Umweltausschuss des Bundestages kat mit den Stimmen der Regierungskoalition für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gestimmt, der die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vorsieht.


Das Gesetz ermögliche es den Ländern, eigene Mindeststandards einzuführen, hieß es von der Unions-fraktion. Es würden jedoch keine Vorgaben gemacht, ob und in welcher Höhe diese zu setzen seien. Die SPD- Fraktion begründete ihre Zustimmung zu dem Gesetz damit, dass die Klausel Bestandteil des Koalitionsvertrages sei. Dabei sei einem Wunsch Rechnung getragen worden, der aus Bayern artikuliert worden sei.

Die Linksfraktion stimmte ebenso wie die Fraktion der Grünen gegen den Entwurf. Das Gesetz sei überflüssig und zerstöre die bisher übliche Planungssicherheit, kritisierten die Linken. Es sorge außerdem dafür, dass zumindest in Bayern der Zubau von Windkraft ausgebremst werde, wenn man tatsächlich den Abstand zwischen Windkrafträdern und Bebauung auf die zehnfache Höhe der Anlagen festlegen wolle.