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Stromkunden wird Rückzahlungsanspruch verweigert
Angaben der Bewag zufolge hat das Kammergericht in Berlin am 10. April 2002 in einer Grundsatzentscheidung die Klage eines Stromkunden der Bewag auf Rückzahlung von bereits bezahlten Stromrechnungen abgewiesen. Mit einem Urteil vom 31. Juli 2001 hatte das Landgericht in Berlin dem Rückzahlungsanspruch eines Kunden aus formalen Gründen entsprochen. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Bewag hätte die Berechnung ihrer Tarifpreise nicht ausreichend dargelegt. Rückzahlungsansprüche der Verbraucher bestehen dann, wenn ein Stromversorger die Höhe seiner Tarifpreise nicht ausreichend begründen kann.
Jetzt hat das Kammergericht ausdrücklich festgestellt, dass grundsätzlich aus der Genehmigung der Stromtarife durch den Senat von Berlin Rückzahlungsansprüche von Kunden nicht bestehen. Weiteren Angaben der Bewag zufolge sei zu erwarten, dass das Landgericht und die Amtsgerichte in Berlin der Entscheidung des Kammergerichts folgen werden. Daraus folgert der Stromversorger, dass Verfahren anderer Kunden keine Aussicht auf Erfolg haben dürften.
Die Allgemeinen Stromtarife der Bewag wurden und werden staatlich geprüft und nur dann genehmigt, wenn eine preiswürdige, sichere und umweltfreundliche Stromversorgung dargelegt wird. Diese Prüfung geschieht für die Tarife der Bewag durch die Preisgenehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin.
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Jetzt hat das Kammergericht ausdrücklich festgestellt, dass grundsätzlich aus der Genehmigung der Stromtarife durch den Senat von Berlin Rückzahlungsansprüche von Kunden nicht bestehen. Weiteren Angaben der Bewag zufolge sei zu erwarten, dass das Landgericht und die Amtsgerichte in Berlin der Entscheidung des Kammergerichts folgen werden. Daraus folgert der Stromversorger, dass Verfahren anderer Kunden keine Aussicht auf Erfolg haben dürften.
Die Allgemeinen Stromtarife der Bewag wurden und werden staatlich geprüft und nur dann genehmigt, wenn eine preiswürdige, sichere und umweltfreundliche Stromversorgung dargelegt wird. Diese Prüfung geschieht für die Tarife der Bewag durch die Preisgenehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin.
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