Atomausstiegsgesetz tritt am 27. April in Kraft
Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten Johannes Rau ist das neue Atomausstiegsgesetz am 26. April im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 27. April 2002 in Kraft. Zu den Kernpunkten der Novelle gehört das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme.
Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Restmenge fest, die an Strom produziert werden darf. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen E.ON angekündigt, das AKW Stade vor Erreichung der Reststrommenge 2003 vom Netz zu nehmen. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nannte das neue Atomgesetz, mit dem der Bau neuer Atomkraftwerke in Deutschland verboten wird, "die konsequente Antwort auf Tschernobyl": "Es trifft sich gut, dass der deutsche Atomausstieg am Jahrestag der Reaktorkatastrophe vor 16 Jahren rechtsverbindlich wird."
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Für jedes einzelne Atomkraftwerk legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Restmenge fest, die an Strom produziert werden darf. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Im Vorgriff auf diese gesetzliche Regelung hatte das Unternehmen E.ON angekündigt, das AKW Stade vor Erreichung der Reststrommenge 2003 vom Netz zu nehmen. Erstmals wird die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) nannte das neue Atomgesetz, mit dem der Bau neuer Atomkraftwerke in Deutschland verboten wird, "die konsequente Antwort auf Tschernobyl": "Es trifft sich gut, dass der deutsche Atomausstieg am Jahrestag der Reaktorkatastrophe vor 16 Jahren rechtsverbindlich wird."
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