RWE kappt der Deutschen Strom AG den Netzzugang
In unterschiedlichen Teilen Deutschlands haben Kunden der Deutsche Strom AG (DSA) in den letzten Wochen ein Schreiben Ihres örtlichen Versorgers erhalten in dem den Kunden mitgeteilt wurde, dass sie in Kürze in die sogenannte Notstromversorgung fallen werden. Hintergrund ist vor allem, dass sich die DSA mit verschiedenen Netzbetreibern nicht über die Höhe der Netznutzungsentgelte einigen kann. Das Unternehmen begründet diese Uneinigkeiten damit, dass die sogenannten Durchleitungsentgelte der jeweiligen regionalen Versorger durchschnittlich um 30 % zu hoch seien. Einem Artikel der Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 29. April 2002 zufolge hat die Essener RWE jetzt den Zugang für die DSA zu ihren Stromnetzen gekappt.
In dem Artikel hieß es weiter, dass etwa 3000 Kunden der DSA von der Kappung betroffen seien. Diese Verbraucher würden fortan nach dem allgemeinen öffentlichen Tarif des regionalen Anbieters mit Strom versorgt werden. Seit dem 8. April 2002 hatten auch Berliner Kunden der DSA ein Schreiben der Bewag erhalten, in dem die Notstromversorgung angekündigt wurde. Angaben einer Sprecherin der DSA zufolge konnte in diesem Fall, durch die Erwirkung einer Einstweilige Verfügung, der Vorgang gestoppt werden. In einem Schreiben vom 12. April an die Berliner Kunden der DSA, weißt dass Unternehmen ausdrücklich daraufhin, dass eine Versorgung durch die DSA weiterhin gewährleistet sei.
Die Notstromversorgung wird für die Dauer von drei Monaten gewährleistet. Ist der ursprüngliche Stromanbieter nach dieser Zeit immer noch nicht in der Lage Strom zu liefern, oder hat sich der Kunde keinen neuen Anbieter gesucht, wird automatisch ein neuer Vertrag mit dem regionalen Anbieter eingegangen. Dieser hat die Dauer von mindestens einem Jahr und wird meist zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen.
Anbieter DSA
Anbieter Bewag
Anbieter RWE
Wie sich das Netznutzungsentgelt auf die Stromrechnung auswirkt
Lexikoneintrag zu Durchleitungsgebühren
Tarifrechner
koe
In dem Artikel hieß es weiter, dass etwa 3000 Kunden der DSA von der Kappung betroffen seien. Diese Verbraucher würden fortan nach dem allgemeinen öffentlichen Tarif des regionalen Anbieters mit Strom versorgt werden. Seit dem 8. April 2002 hatten auch Berliner Kunden der DSA ein Schreiben der Bewag erhalten, in dem die Notstromversorgung angekündigt wurde. Angaben einer Sprecherin der DSA zufolge konnte in diesem Fall, durch die Erwirkung einer Einstweilige Verfügung, der Vorgang gestoppt werden. In einem Schreiben vom 12. April an die Berliner Kunden der DSA, weißt dass Unternehmen ausdrücklich daraufhin, dass eine Versorgung durch die DSA weiterhin gewährleistet sei.
Die Notstromversorgung wird für die Dauer von drei Monaten gewährleistet. Ist der ursprüngliche Stromanbieter nach dieser Zeit immer noch nicht in der Lage Strom zu liefern, oder hat sich der Kunde keinen neuen Anbieter gesucht, wird automatisch ein neuer Vertrag mit dem regionalen Anbieter eingegangen. Dieser hat die Dauer von mindestens einem Jahr und wird meist zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen.
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