Keine Umsatzsteuer bei Hobby-Stromerzeugung
Immobilienbesitzer, die ihren eigenen Strom aus alternativen Quellen erzeugen und überschüssige Energie ins öffentliche Netz einspeisen, müssen unter bestimmten Umständen dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Wie „BerlinOnline“ am 7.Juni 2002 berichtete, hat das Bundesfinanzministerium unter dem Aktenzeichen IV B7 - S 7104 - 47/01 zu diesem Sachverhalt ein Schreiben heraus gegeben. Der Report „Bauen-Kaufen-Finanzieren“ weist ebenfalls darauf hin.
Das Problem bei der Einspeisung von privat erzeugtem Strom in das öffentliche Netz ist, dass der Hersteller vom Finanzamt als Unternehmer eingestuft werden kann. In diesem Fall muss dafür eine Umsatzsteuer gezahlt werden.
Die Veröffentlichung des BMF
Tarifrechner
sn
Das Problem bei der Einspeisung von privat erzeugtem Strom in das öffentliche Netz ist, dass der Hersteller vom Finanzamt als Unternehmer eingestuft werden kann. In diesem Fall muss dafür eine Umsatzsteuer gezahlt werden.
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