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Kartellamt leitet Verfahren gegen zwei Versorger ein
Das Bundeskartellamt hat gegen den zum Vattenfall-Konzern gehörenden Stromregionalversorger WEMAG AG und gegen die RWE Net AG Verfahren wegen des Verdachts der Forderung überhöhter Mess- und Abrechnungspreise bei Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden eingeleitet.
Die Preise von Wemag bzw. RWE Net liegen mit 44,48 bzw. 36,00 Euro/Jahr für Eintarifzähler um 40-80% und mit 79,76 bzw. 72,00 Euro/Jahr für Zweitarifzähler um 95-115% weit über den zum Vergleich herangezogenen Stromversorger. Die Mess- und Abrechnungspreise von WEMAG und RWE Net wurden mit denen der Stadtwerke Tübingen, Energiewerke Zeulenroda, TEAG und e.dis verglichen.
Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass die Höhe der Zählerpreise nicht von der Gebietsstruktur abhängig ist. Daher sei es WEMAG und RWE Net zu untersagen, einen höheren Mess- und Verrechnungspreis als die Vergleichsunternehmen zu fordern. "Mit den Musterverfahren gegen WEMAG und RWE Net wollen wir das Niveau der Messpreise deutlich senken", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.
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Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass die Höhe der Zählerpreise nicht von der Gebietsstruktur abhängig ist. Daher sei es WEMAG und RWE Net zu untersagen, einen höheren Mess- und Verrechnungspreis als die Vergleichsunternehmen zu fordern. "Mit den Musterverfahren gegen WEMAG und RWE Net wollen wir das Niveau der Messpreise deutlich senken", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge.
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