BWMi: Anbieterwechsel soll vereinfacht werden
Private Haushalte und andere Kleinverbraucher sollen einer Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BWMi) zufolge jetzt ihren Stromlieferanten innerhalb eines Monats wechseln können. Auf Initiative der Task Force Netzzugang des BMWi haben sich die Verbände der Stromnetzbetreiber , des Stromhandels und der Verbraucher der Emfpehlung angeschlossen.
Wird ein Lieferverhältnis zum Monatsletzten gekündigt, so sollen innerhalb eines Monats alle für einen Wechsel erforderlichen Aktivitäten durchgeführt werden, damit der neue Versorger seine Lieferung am folgenden Monatsersten aufnehmen kann.
Voraussetzung hierfür sei lediglich, dass Netzbetreiber und Lieferanten bestimmte Arbeitsschritte einhalten und ihren Geschäftsverkehr in elektronischer Form auf Basis einheitlicher Datenformate abwickeln. Die Task Force richtet an alle Beteiligten eines Wechselprozesses die Empfehlung, die gefundenen Lösungen in der Praxis anzuwenden.
Die Empfehlung ist rechtlich nicht bindend und lässt die Vermutung zu, dass durch dieses Abkommen eine einheitliche Regelung des Strommarktes verhindert werden könnte. Die Stromnetzbetreiber könnten mit Hinweis auf das Abkommen gegen eine juristisch verbindliche Regelung argumentieren.
Wie sich die Netzkosten auf den Strompreis auswirken
Task Force Netzzugang des BMWi
koe
Voraussetzung hierfür sei lediglich, dass Netzbetreiber und Lieferanten bestimmte Arbeitsschritte einhalten und ihren Geschäftsverkehr in elektronischer Form auf Basis einheitlicher Datenformate abwickeln. Die Task Force richtet an alle Beteiligten eines Wechselprozesses die Empfehlung, die gefundenen Lösungen in der Praxis anzuwenden.
Die Empfehlung ist rechtlich nicht bindend und lässt die Vermutung zu, dass durch dieses Abkommen eine einheitliche Regelung des Strommarktes verhindert werden könnte. Die Stromnetzbetreiber könnten mit Hinweis auf das Abkommen gegen eine juristisch verbindliche Regelung argumentieren.
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