Gericht untersagt Telefonanrufe zur Strom-Werbung
Das Landgericht Berlin hat der Yello Strom GmbH im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung untersagt, Privatpersonen unaufgefordert anzurufen und zum Wechsel des Stromversorgers aufzufordern. Dies teilte der Berliner Stromversorger Bewag mit. Die Bewag hatte geklagt, dass Yello-Vertriebsmitarbeiter telefonisch versuchten, Bewag-Kunden abzuwerben, indem sie falsche Behauptungen über die Produkte oder die Bewag aufstellen würden.
Mit der Einstweiligen Verfügung entsprach das Gericht einem Antrag der Bewag, die die Firma Yello bereits mehrfach zu einem Verzicht auf diese Werbepraxis aufgefordert hatte. Yello hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Nachdem die Bewag aber anhand mehrerer eidesstattlicher Versicherungen von Privatpersonen nachweisen konnte, dass Yello und ihre Vertriebspartner die unzulässige Form des Telefon-Marketings weiter fortgesetzt hatten, untersagte das Gericht nun Yello bei Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 EURO in jedem Einzelfall, diese telefonischen Abwerbeaktionen fortzusetzen.
Bewag AG
Yello Strom GmbH
Stromrechner
st
Mit der Einstweiligen Verfügung entsprach das Gericht einem Antrag der Bewag, die die Firma Yello bereits mehrfach zu einem Verzicht auf diese Werbepraxis aufgefordert hatte. Yello hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Nachdem die Bewag aber anhand mehrerer eidesstattlicher Versicherungen von Privatpersonen nachweisen konnte, dass Yello und ihre Vertriebspartner die unzulässige Form des Telefon-Marketings weiter fortgesetzt hatten, untersagte das Gericht nun Yello bei Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 EURO in jedem Einzelfall, diese telefonischen Abwerbeaktionen fortzusetzen.
st