Kartellamt stellt Verfahren gegen Stromfirmen ein
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Unternehmen Bewag und Veag aus Berlin sowie die Hamburgischen Electrizitäts-Werke (HEW) eingestellt. Dies berichtet die Berliner Zeitung. Die Unternehmen sollen von Wettbewerbern unangemessene und zum Teil fiktive Kosten für die Beschaffung so genannter Regelenergie berechnet haben. Die drei Unternehmen hätten jedoch erklärt, ein anderes Ausschreibungssystem zu praktizieren und die Netznutzung entsprechend abzurechen.
Mit der Regelenergie werden Differenzen zwischen der Einspeisung und der tatsächlichen Entnahme von Strom durch Kunden kurzfristig ausgeglichen. (te)
Mit der Regelenergie werden Differenzen zwischen der Einspeisung und der tatsächlichen Entnahme von Strom durch Kunden kurzfristig ausgeglichen. (te)