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Bundeskartellamt mahnt Stadtwerke Mainz ab
Das Bundeskartellamt beabsichtigt, der Stadtwerke Mainz AG die Forderung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte zu untersagen. Es handelt sich um die erste Abmahnung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte. Kartellamtspräsident Ulf Böge kündigt weitere Abmahnungen an.
Im Rahmen eines durchgeführten Vergleichs hat das Bundeskartellamt ermittelt, dass das Mainzer Unternehmen als Stadtwerk – gemessen an der zum Vergleich herangezogenen RWE Net AG – deutlich höhere Umsätze aus der Netznutzung erzielt. Die Stadtwerke Mainz haben gegenüber dem Kartellamt eine Neuberechnung der Netznutzungsentgelte angekündigt. (te)
Im Rahmen eines durchgeführten Vergleichs hat das Bundeskartellamt ermittelt, dass das Mainzer Unternehmen als Stadtwerk – gemessen an der zum Vergleich herangezogenen RWE Net AG – deutlich höhere Umsätze aus der Netznutzung erzielt. Die Stadtwerke Mainz haben gegenüber dem Kartellamt eine Neuberechnung der Netznutzungsentgelte angekündigt. (te)