Preisunterschiede von bis zu 258 % bei Strommesskosten
Enorme Unterschiede bis 258 % für die Stromzähler-Messpreise (Messung, Datenerfassung und Abrechnung) hat eine Untersuchung des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. ergeben. Die Preise für Niederspannungskunden, die lediglich über eine Strommengenerfassung mittels Eintarifzähler verfügen, zeigen einen Unterschied von 190 % und variieren zwischen 15,33 und 44,48 Euro pro Jahr. Der teuerste Anbieter – die WEMAG aus Schwerin – unterscheidet dabei noch weiter. Deren eigene Strom- und Netzkunden zahlen dabei mit 21,47 Euro pro Jahr 107 % weniger als dortige Netzkunden, die ihren Strom bei anderen Anbietern beziehen.
Das Bundeskartellamt prüft derzeit ebenfalls die Stromzähler-Messpreise. Dabei hat das Amt gegen die Schweriner WEMAG AG und die Dortmunder RWE Net AG bereits Missbrauchsverfahren eingeleitet.
Die vom VIK ermittelten Preisunterschiede quer durch alle Verbrauchergruppen unterstreichen die Forderung des Verbandes nach einer Liberalisierung des Messwesens. Eine entsprechende Neuregelung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung und der Netznutzung die bisherige (AVBEltV) hat VIK bereits empfohlen. Darüber hinaus sollte bei Stromvertragsverhandlungen auf eine Gestaltung geachtet werden, die es externen Dienstleistern gestattet, die Aufgaben der Stromverbrauchsmessung durchzuführen. (te)
Das Bundeskartellamt prüft derzeit ebenfalls die Stromzähler-Messpreise. Dabei hat das Amt gegen die Schweriner WEMAG AG und die Dortmunder RWE Net AG bereits Missbrauchsverfahren eingeleitet.
Die vom VIK ermittelten Preisunterschiede quer durch alle Verbrauchergruppen unterstreichen die Forderung des Verbandes nach einer Liberalisierung des Messwesens. Eine entsprechende Neuregelung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung und der Netznutzung die bisherige (AVBEltV) hat VIK bereits empfohlen. Darüber hinaus sollte bei Stromvertragsverhandlungen auf eine Gestaltung geachtet werden, die es externen Dienstleistern gestattet, die Aufgaben der Stromverbrauchsmessung durchzuführen. (te)