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Schärfere Auflagen für Fusion von E.ON und Ruhrgas
Die Energiekonzerne E.ON und Ruhrgas müssen mit einer geänderten Ministererlaubnis rechnen, die deutlich schärfere Auflagen enthält. Der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministerium, Alfred Tacke, hat nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) den Unternehmen neue Auflagenvorschläge übersandt. Den neuen Plänen zufolge, muss nun auch Ruhrgas seine Anteile an den Versorgern Bayerngas und Bremer Stadtwerke abgeben. Bisher sollte nur E.ON aus diesen Unternehmen aussteigen. Überdies müssen beide Unternehmen diesen Beteiligungsunternehmen Sonderkündigungsrechte für Gaslieferungen einräumen.
Des weiteren sollen die Gasmengen, die E.ON/Ruhrgas über drei Jahre auf dem freien Markt versteigern sollen, von 75 auf 200 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden. Dadurch soll die Macht von Ruhrgas als marktbeherrschender Gasimporteur gemildert werden. Zudem muss bei den Auktionen nicht der volle Importpreis erzielt werden. 85 Prozent des durchschnittlichen Importpreises sollen genügen.
Unterdessen hat die Monopolkommission die Übernahme der Ruhrgas AG durch den Düsseldorfer Energiekonzern erneut abgelehnt und sich noch einmal gegen eine Ministererlaubnis ausgesprochen. Dies berichtet der Informationsdienst vwd. (te)
Des weiteren sollen die Gasmengen, die E.ON/Ruhrgas über drei Jahre auf dem freien Markt versteigern sollen, von 75 auf 200 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden. Dadurch soll die Macht von Ruhrgas als marktbeherrschender Gasimporteur gemildert werden. Zudem muss bei den Auktionen nicht der volle Importpreis erzielt werden. 85 Prozent des durchschnittlichen Importpreises sollen genügen.
Unterdessen hat die Monopolkommission die Übernahme der Ruhrgas AG durch den Düsseldorfer Energiekonzern erneut abgelehnt und sich noch einmal gegen eine Ministererlaubnis ausgesprochen. Dies berichtet der Informationsdienst vwd. (te)