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Energiemärkte bis 2007 vollständig geöffnet
Die Energiemärkte in der Europäischen Union sollen zum 1. Juli 2007 vollständig liberalisiert sein. Die EU-Energieminister einigten sich am Montag in Brüssel auf einen entsprechenden Kompromiss, nach dem Unternehmen in der gesamten Europäischen Union bereits zum 1. Juli 2004 und Privathaushalte drei Jahre später ihren Energieversorger frei wählen können. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Um neuen Anbietern einen fairen Netzzugang zu gewährleisten, hatte die Kommission eine rechtliche Trennung des Netzbetriebs von Vertrieb und Erzeugung von Energie verlangt. Deutschland und Frankreich erreichten jedoch die Möglichkeit von Ausnahmen.
Wenn die Verbändevereinbarungen der Energiewirtschaft ebenfalls einen fairen Zugang zu den Verteilnetzen ermöglichten, könne Deutschland für seine Unternehmen eine Ausnahme von der Trennung beantragen. Dieser müssten dann Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen. Bis zum 1. Januar 2006 soll die Kommission einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Die rechtliche Trennung von Netz und Erzeugung gelte zudem grundsätzlich nur für Energieversorger, die mehr als 100.000 Haushalte versorgten. Wegen der großen Zahl der deutschen Stadtwerke sei die Hälfte der deutschen Energieunternehmen damit ohnehin von der so genannten Entbündelung befreit.
Der Kompromiss muss nun noch vom EU-Parlament gebilligt und dann voraussichtlich Anfang kommenden Jahres von den Ministern abschließend beschlossen werden. (te)
Um neuen Anbietern einen fairen Netzzugang zu gewährleisten, hatte die Kommission eine rechtliche Trennung des Netzbetriebs von Vertrieb und Erzeugung von Energie verlangt. Deutschland und Frankreich erreichten jedoch die Möglichkeit von Ausnahmen.
Wenn die Verbändevereinbarungen der Energiewirtschaft ebenfalls einen fairen Zugang zu den Verteilnetzen ermöglichten, könne Deutschland für seine Unternehmen eine Ausnahme von der Trennung beantragen. Dieser müssten dann Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen. Bis zum 1. Januar 2006 soll die Kommission einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Die rechtliche Trennung von Netz und Erzeugung gelte zudem grundsätzlich nur für Energieversorger, die mehr als 100.000 Haushalte versorgten. Wegen der großen Zahl der deutschen Stadtwerke sei die Hälfte der deutschen Energieunternehmen damit ohnehin von der so genannten Entbündelung befreit.
Der Kompromiss muss nun noch vom EU-Parlament gebilligt und dann voraussichtlich Anfang kommenden Jahres von den Ministern abschließend beschlossen werden. (te)