Prüfung der Strompreise und Wechsel empfohlen
Angesichts steigender Strompreise in Deutschland hat Thüringens Wirtschaftsstaatssekretär Roland Richwien die Bürger aufgefordert, ihre Stromverträge genau zu vergleichen und gegebenenfalls das Tarifmodell oder den Stromanbieter zu wechseln. "Nur ein kleiner Teil der Stromtarife unterliegt der Preisaufsicht des Wirtschaftsministeriums", sagte der Staatssekretär. "Alle anderen Tarife werden ausschließlich von den Stromanbietern selbst festgesetzt." Falls es hier zu erheblichen Preiserhöhungen kommen sollte, stehe es dem Stromkunden frei, einen günstigeren Anbieter zu wählen.
Die Frist zur Kündigung des Stromversorgers liegt heute üblicherweise bei einem Monat. Damit erhält der Kunde genügend Flexibilität, um schnell auf Preissenkungen anderer Anbieter zu reagieren. Andererseits sind die Strompreise bei langfristigen Verträgen oft günstiger. Dennoch sollte nach Auffassung von Staatssekretär Richwien die Vertragslaufzeit bei einem neuen Anbieter angesichts der weiterhin zu erwartenden - auch kurzfristigen - Tarifänderungen nicht zu lang gewählt werden. Beim Abschluss eines neuen Stromvertrags ist auf vollständige Preisangaben und eine Klausel, die weitere Kosten ausschließt, zu achten. Auch Wechselkosten sollten nicht akzeptiert werden, so Richwien.
Bislang haben neben der Thüringer Energie AG (TEAG) 12 Stadtwerke Anträge auf Anhebung der sog. Allgemeinen Stromtarife gestellt, für die das Wirtschaftsministerium die Preisaufsicht hat. Diese Tarife gelten für ca. 30 % aller privaten Stromkunden in Thüringen. Für alle anderen Tarife (sog. Sondertarife) hat das Wirtschaftsministerium hingegen keine Preisaufsicht. "Wenn von einigen Versorgungsunternehmen gegenüber ihren Kunden andere Aussagen gemacht werden, ist das eine bewusste Irreführung", so der Staatsekretär.
Als Gründe für die geplanten Anhebungen führen die Stromversorger die Ökosteuer, die neu eingeführte Umlage für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen und Kraft-Wärme-Kopplung sowie die steigenden Vorerzeugerpreise an. Wirtschaftsstaatssekretär Richwien betonte, dass die Anträge gründlich geprüft würden: "Für Strompreise, die über dem bundesdeutschen Niveau liegen, gibt es von uns kein grünes Licht."
Stromrechner
st
Die Frist zur Kündigung des Stromversorgers liegt heute üblicherweise bei einem Monat. Damit erhält der Kunde genügend Flexibilität, um schnell auf Preissenkungen anderer Anbieter zu reagieren. Andererseits sind die Strompreise bei langfristigen Verträgen oft günstiger. Dennoch sollte nach Auffassung von Staatssekretär Richwien die Vertragslaufzeit bei einem neuen Anbieter angesichts der weiterhin zu erwartenden - auch kurzfristigen - Tarifänderungen nicht zu lang gewählt werden. Beim Abschluss eines neuen Stromvertrags ist auf vollständige Preisangaben und eine Klausel, die weitere Kosten ausschließt, zu achten. Auch Wechselkosten sollten nicht akzeptiert werden, so Richwien.
Bislang haben neben der Thüringer Energie AG (TEAG) 12 Stadtwerke Anträge auf Anhebung der sog. Allgemeinen Stromtarife gestellt, für die das Wirtschaftsministerium die Preisaufsicht hat. Diese Tarife gelten für ca. 30 % aller privaten Stromkunden in Thüringen. Für alle anderen Tarife (sog. Sondertarife) hat das Wirtschaftsministerium hingegen keine Preisaufsicht. "Wenn von einigen Versorgungsunternehmen gegenüber ihren Kunden andere Aussagen gemacht werden, ist das eine bewusste Irreführung", so der Staatsekretär.
Als Gründe für die geplanten Anhebungen führen die Stromversorger die Ökosteuer, die neu eingeführte Umlage für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen und Kraft-Wärme-Kopplung sowie die steigenden Vorerzeugerpreise an. Wirtschaftsstaatssekretär Richwien betonte, dass die Anträge gründlich geprüft würden: "Für Strompreise, die über dem bundesdeutschen Niveau liegen, gibt es von uns kein grünes Licht."
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