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Landeskartellbehörde verhängt Bußgeld
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landeskartellbehörde hat erstmalig frühere Warnungen umgesetzt und nunmehr gegen den Geschäftsführer der Stadtwerke Sindelfingen und die Stadtwerke selbst Bußgelder verhängt. Die Kartellbehörde reagiert damit auf krasse Auswüchse bei der Preisgestaltung der Strombranche mit bußgeldrechtlichen Sanktionen. Von den neuen Lieferanten, die auf das Stromnetz der Stadtwerke Sindelfingen angewiesen sind, wurden Mess- und Verrechnungspreise verlangt, die um mehr als 200 % über denen anderer Stadtwerke und den Preisen lagen, die von eigenen Stromkunden verlangt wurden. In einem ähnlichen Fall hat jüngst bereits das Bundeskartellamt eingegriffen.
Die relativ niedrigen Geldbußen von 900,00 Euro gegen den Geschäftsführer und 5.000,00 Euro gegen die Stadtwerke sind im wesentlichen auf den Umstand zurückzuführen, dass nach Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Stadtwerke sofort die jährlichen Preise auf unter 30,00 Euro je Eintarifzähler (kann nur einen Stromtarif zugrunde legen) bzw. auf 40,00 Euro je Zweitarifzähler (zwei Tarife liegen zugrunde, Tag- und Nachtstromunterscheidung möglich) abgesenkt haben, und zwar rückwirkend für alle Lieferanten. Deswegen dürfen die festgesetzten Bußgelder nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kartellbehörden verstärkt alle Instrumente des Kartellrechts anwenden, um massiven Behinderungen des Wettbewerbs zu begegnen. Bei der Landeskartellbehörde sind momentan zwei weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts krassen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Stromnetzbetreibern zu Lasten von neuen Lieferanten anhängig. (te)
Die relativ niedrigen Geldbußen von 900,00 Euro gegen den Geschäftsführer und 5.000,00 Euro gegen die Stadtwerke sind im wesentlichen auf den Umstand zurückzuführen, dass nach Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens die Stadtwerke sofort die jährlichen Preise auf unter 30,00 Euro je Eintarifzähler (kann nur einen Stromtarif zugrunde legen) bzw. auf 40,00 Euro je Zweitarifzähler (zwei Tarife liegen zugrunde, Tag- und Nachtstromunterscheidung möglich) abgesenkt haben, und zwar rückwirkend für alle Lieferanten. Deswegen dürfen die festgesetzten Bußgelder nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kartellbehörden verstärkt alle Instrumente des Kartellrechts anwenden, um massiven Behinderungen des Wettbewerbs zu begegnen. Bei der Landeskartellbehörde sind momentan zwei weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts krassen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Stromnetzbetreibern zu Lasten von neuen Lieferanten anhängig. (te)