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DIHK: Strompreise steigen doch
Die Förderung der erneuerbaren Energien führt dazu, dass Unternehmen und Verbraucher mit höheren Strompreisen rechnen müssen. Weder die Härtefallregelung noch die geplante große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verhindern die zunehmende Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Dies erklärt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anlässlich der Vorlage des Regierungskonzepts zur ersten Änderung des Erneuerbare-Energien Gesetzes.
Die Härtefallregelung, die darauf abziele, die Mehrbelastung durch die Förderung der erneuerbaren Energien zu begrenzen, erfasse nur einen Bruchteil der energieintensiven Unternehmen. Deshalb fordert der DIHK eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es dürfe nicht länger zu Investitionen in Anlagen Anreiz bieten, die voraussichtlich niemals wettbewerbsfähig würden.
Die Heranführung an den Markt könne wesentlich besser durch ein Bonussystem erreicht werden, das an die Stelle staatlich garantierter Mindestpreise treten müsse. Die Förderzuschläge seien so auszurichten, dass nur solche Anlagen errichtet würden, die auf absehbare Zeit im Markt bestehen könnten. Für marktferne Anlagen wäre dagegen eine Verstärkung der vernachlässigten Forschungsförderung das richtige Instrument. Schließlich sei ein Richtwert für das gesamte Fördervolumen im Gesetz zu verankern. Angesicht der gesetzlich fixierten Ausbauziele für erneuerbare Energien müsse auf der anderen Seite Auskunft über die finanziellen Mittel gegeben werden. Nur so könne vorab eine Kosten-/Nutzen-Einschätzung des Gesetzes erfolgen.
Die Härtefallregelung, die darauf abziele, die Mehrbelastung durch die Förderung der erneuerbaren Energien zu begrenzen, erfasse nur einen Bruchteil der energieintensiven Unternehmen. Deshalb fordert der DIHK eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Es dürfe nicht länger zu Investitionen in Anlagen Anreiz bieten, die voraussichtlich niemals wettbewerbsfähig würden.
Die Heranführung an den Markt könne wesentlich besser durch ein Bonussystem erreicht werden, das an die Stelle staatlich garantierter Mindestpreise treten müsse. Die Förderzuschläge seien so auszurichten, dass nur solche Anlagen errichtet würden, die auf absehbare Zeit im Markt bestehen könnten. Für marktferne Anlagen wäre dagegen eine Verstärkung der vernachlässigten Forschungsförderung das richtige Instrument. Schließlich sei ein Richtwert für das gesamte Fördervolumen im Gesetz zu verankern. Angesicht der gesetzlich fixierten Ausbauziele für erneuerbare Energien müsse auf der anderen Seite Auskunft über die finanziellen Mittel gegeben werden. Nur so könne vorab eine Kosten-/Nutzen-Einschätzung des Gesetzes erfolgen.