VEA: Härtefallregelung ist ungenügend
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) lehnt die vom Bundeskabinett vorgeschlagene Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab. Der Kabinettsentwurf sei völlig unzureichend. Die Belastungen der Unternehmen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) blieben viel zu hoch: "Durch die überzogenen restriktiven Kriterien sind nur sehr wenige große energieintensive Betriebe überhaupt imstande, die Bürokratiehürde Einzelfallprüfung zu überspringen. Für die große Masse der Unternehmen kommt es zu keinerlei Kostenentlastung", so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Die Härtefallregelung sieht die teilweise Befreiung einzelner Unternehmen vom Kostenanteil für Strom aus dem EEG vor. Dafür müssen die betreffenden Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt. Über die Befreiungsanträge entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der VEA fordert eine Lösung mit weniger Bürokratie, ähnlich wie beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). "Es sollten alle Strommengen über 100.000 kWh per anno mit maximal 0,05 Ct/kWh belastet werden. Dann hätten wir eine übersichtliche und für jeden nachvollziehbare Regelung. Vor allem die unerträgliche Rechtsunsicherheit der Einzelfallprüfung würde wegfallen", so Panitz.
Stromrechner
st
Die Härtefallregelung sieht die teilweise Befreiung einzelner Unternehmen vom Kostenanteil für Strom aus dem EEG vor. Dafür müssen die betreffenden Unternehmen nachweisen, dass der EEG-Kostenanteil maßgeblich zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führt. Über die Befreiungsanträge entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der VEA fordert eine Lösung mit weniger Bürokratie, ähnlich wie beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). "Es sollten alle Strommengen über 100.000 kWh per anno mit maximal 0,05 Ct/kWh belastet werden. Dann hätten wir eine übersichtliche und für jeden nachvollziehbare Regelung. Vor allem die unerträgliche Rechtsunsicherheit der Einzelfallprüfung würde wegfallen", so Panitz.
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