Missbrauchsverfügung gegen Stadtwerke Mainz
Das Bundeskartellamt hat den Stadtwerken Mainz AG die Forderung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte untersagt und den dem Unternehmen aufgegeben, seine derzeitigen Netznutzungsentgelte um insgesamt knapp 20 Prozent abzusenken.
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Abmahnschreiben vom 13. Februar 2003 sowie eine öffentliche Anhörung am 21. März 2003. Nach der Entscheidung im Fall der eon-Tochtergesellschaft TEAG im Februar diesen Jahres ist dies die zweite Missbrauchsverfügung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim OLG Düsseldorf möglich. (te)
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Abmahnschreiben vom 13. Februar 2003 sowie eine öffentliche Anhörung am 21. März 2003. Nach der Entscheidung im Fall der eon-Tochtergesellschaft TEAG im Februar diesen Jahres ist dies die zweite Missbrauchsverfügung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim OLG Düsseldorf möglich. (te)