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Referentenentwurf zum EEG liegt noch nicht vor
Entgegen der Behauptung der 'Berliner Zeitung' liegt ein Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch nicht vor. Das EEG ist die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Der von der Bundesregierung im Sommer vergangenen Jahres vorgelegte Erfahrungsbericht macht deutlich, dass sich die Systematik des Gesetzes bewährt hat.
Der Bericht hat aber auch ergeben, dass einige Veränderungen notwendig sind, um das Gesetz noch besser am Ziel der Bundesregierung zu orientieren, den regenerativ erzeugten Strom bis 2010 auf 12,5 Prozent gegenüber 2000 zu verdoppeln. Zu diesem Zweck soll das EEG novelliert werden. Grundlage für die Novellierung ist das Eckpunktepapier, dass das Bundesumweltministerium Ende Januar dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Prüfungen, wo und wie Veränderungen vorgenommen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. (te)
Der Bericht hat aber auch ergeben, dass einige Veränderungen notwendig sind, um das Gesetz noch besser am Ziel der Bundesregierung zu orientieren, den regenerativ erzeugten Strom bis 2010 auf 12,5 Prozent gegenüber 2000 zu verdoppeln. Zu diesem Zweck soll das EEG novelliert werden. Grundlage für die Novellierung ist das Eckpunktepapier, dass das Bundesumweltministerium Ende Januar dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Prüfungen, wo und wie Veränderungen vorgenommen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. (te)