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Haushalte zahlen jährlich 100 Euro zuviel für Strom und Gas

03.06.2003 von
Der Bund der Energieverbraucher hat dem Bundeswirtschaftsministerium schriftlich in einer Stellungnahme dargelegt, dass der verhandelte Netzzugang im Strombereich gescheitert ist. Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet das Ministerium zu einem Bericht über dieses Thema.

Die Netznutzungsentgelte im Niederspannungsbereich schwanken zwischen 4,5 Ct./kWh (Stromversorgung Egloffstein) und 9,76 Ct./kWh (Energieversorgung Gera GmbH). Der Bund der Energieverbraucher hat auf der Basis der Netznutzungsentgelte aller Stromnetzbetreiber eine Datei veröffentlicht, aus der die absurde Unterschiedlichkeit der Netznutzungsentgelte deutlich wird.

Anders als die Versorgungswirtschaft behauptet, sind die Netznutzungsentgelte seit Jahresbeginn keineswegs gesunken, sondern mit im Mittel 7,17 Ct./kWh unverändert hoch geblieben.

Die Netznutzungsentgelte machen in Deutschland derzeit 80% der gesamten Kosten der Strombereitstellung für Haushaltskunden aus.

Der verhandelte Netzzugang hat sich in Verbindung mit den Fusionen im Strom- und Gassektor als vorzügliches Instrument erwiesen, den Wettbewerb auszuhebeln. Neue Anbieter haben weder auf dem Strom- noch auf dem Gasmarkt eine wirtschaftliche Chance, sich zu behaupten. Die sinkende Wettbewerbsintensität, steigende Gewinne und zugleich steigende Energiepreise für Strom und Gas sind ein unwiderlegbarer Beweis für das Scheitern des Wettbewerbs, bedingt durch den verhandelten Netzzugang.

Der Bund der Energieverbraucher fordert die Politik zu raschem Handeln auf, um diesen für Verbraucher unerträglichen Zustand schnellstens zu beenden. Der Bund der Energieverbraucher schätzt, dass durch den verhinderten Strom- und Gaswettbewerb jeder deutsche Haushalt etwa 100 Euro jährlich zuviel an Strom- und Gaskosten zahlt. In der Summe bereichert sich die Versorgungswirtschaft an den Privatverbrauchern mit Billigung durch Bundesregierung und Politik also um jährlich etwa vier Milliarden Euro. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

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