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EU entscheidet über Energie-Märkte
Das EU-Parlament entscheidet heute über die Vollendung des
europäischen Energiebinnenmarkts. Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Richtlinie sind zum einen die europaweit freie Wahl des Energieversorgers, für Unternehmen zum 1. Juli 2004, für Privatpersonen zum 1. Juli 2007.
Darüber hinaus geht es um Legal Unbundling, die Trennung zwischen Energieerzeugern und Netzbetreibern. Damit soll Quersubventionierungen und Phantasiepreisen ein Riegel vorgeschoben werden. Der Netzzugang als eigentlicher Schlüssel zu mehr Wettbewerb soll für alle gleich sein. Die Möglichkeit, diese Maßnahme bis zum 1. Juli 2007 auszusetzen, soll nur für die rechtliche Trennung gelten, nicht aber für die Trennung von Organisation und Entscheidungsgewalt.
Außerdem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, einen Regulierer einzusetzen. Deutschland ist das einzige Land, das bislang noch keinen Regulierer hat. Die Bundesregierung hat mit ihrer Kehrtwende in der Energiepolitik und der Ankündigung, 2004 einen Regulierer zu installieren, die Entscheidung aus Brüssel jedoch vorweg genommen.
Stimmt das Parlament den Entwürfen zu, geht die Vorlage zurück an den Europäischen Rat. Stimmt auch dieser zu, tritt die Richtlinie in Kraft. Sie muss dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Stromrechner
st
Darüber hinaus geht es um Legal Unbundling, die Trennung zwischen Energieerzeugern und Netzbetreibern. Damit soll Quersubventionierungen und Phantasiepreisen ein Riegel vorgeschoben werden. Der Netzzugang als eigentlicher Schlüssel zu mehr Wettbewerb soll für alle gleich sein. Die Möglichkeit, diese Maßnahme bis zum 1. Juli 2007 auszusetzen, soll nur für die rechtliche Trennung gelten, nicht aber für die Trennung von Organisation und Entscheidungsgewalt.
Außerdem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, einen Regulierer einzusetzen. Deutschland ist das einzige Land, das bislang noch keinen Regulierer hat. Die Bundesregierung hat mit ihrer Kehrtwende in der Energiepolitik und der Ankündigung, 2004 einen Regulierer zu installieren, die Entscheidung aus Brüssel jedoch vorweg genommen.
Stimmt das Parlament den Entwürfen zu, geht die Vorlage zurück an den Europäischen Rat. Stimmt auch dieser zu, tritt die Richtlinie in Kraft. Sie muss dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
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