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Dunkle Geschäfte mit der Sonnenenergie
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) warnt vor unseriösen Praktiken der MIKA-Strom GmbH. Seit einiger Zeit lockt die Firma MIKA-Strom GmbH aus Bielefeld am Telefon ihre Kunden mit niedrigerem Energieverbrauch und bietet einen Nutzungsvertrag über eine Photovoltaikanlage an. Mit der Anlage kann aus Sonnenlicht Strom gewonnen werden. Dieser soll in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist werden und der Nutzer spart dadurch Energiekosten.
Für 6.000 Euro werde dem Kunden innerhalb von vier bis sechs Monaten die Anlage aufgebaut, versichert die Firma. Die Summe muss der Kunde bei Vertragsabschluss zahlen. Als Gegenleistung verspricht MIKA-Strom dem Kunden eine Vergütung von 50 Prozent des Betrages, den er mit dem örtlichen Netzbetreiber abrechnet. Richtig Geld verdienen könne der Kunde, wenn weitere Interessenten nach Besichtigung der Anlage einen Vertrag mit MIKA-Strom abschließen. In zehn Jahren erhalte er dann jährlich 340,00 Euro. Nach 20 Jahren und einer weiteren Zahlung von 60,00 € könne der Kunde dann Eigentümer der Anlage werden.
VZN-Energieberatung und Rechtsexperte Michael Wachs warnen: Das gesamte Vertragsangebot ist sowohl aus energietechnischer Sicht als auch wettbewerbsrechtlichen Gründen äußerst fragwürdig. Welche Vergütung tatsächlich für die Einspeisung des Stroms gezahlt wird, steht nicht im Vertrag; mögliche Gewinnaussichten sind deshalb anzuzweifeln. Und ob der Kunde die jährliche Prämie von 340,00 Euro für neu gewonnene Kunden erhält, ist ebenso ungewiss. "Der größte Brocken im Vertrag ist aber die einmalige Zahlung von 6.000 Euro. Der Kunde muss hier in Vorkasse gehen, ohne dass irgendeine Leistung erfolgt", kritisiert Wachs. Er rät den Betroffenen, nicht auf die Besuchswünsche einzugehen und abgeschlossene Verträge umgehend zu widerrufen. Ferner empfiehlt er, mit einer Fristsetzung die Vorleistung zurückzufordern. Die Firma wurde zwischenzeitlich wegen der unzulässigen Kundenwerbung von der VZN abgemahnt.
Stromrechner
st
Für 6.000 Euro werde dem Kunden innerhalb von vier bis sechs Monaten die Anlage aufgebaut, versichert die Firma. Die Summe muss der Kunde bei Vertragsabschluss zahlen. Als Gegenleistung verspricht MIKA-Strom dem Kunden eine Vergütung von 50 Prozent des Betrages, den er mit dem örtlichen Netzbetreiber abrechnet. Richtig Geld verdienen könne der Kunde, wenn weitere Interessenten nach Besichtigung der Anlage einen Vertrag mit MIKA-Strom abschließen. In zehn Jahren erhalte er dann jährlich 340,00 Euro. Nach 20 Jahren und einer weiteren Zahlung von 60,00 € könne der Kunde dann Eigentümer der Anlage werden.
VZN-Energieberatung und Rechtsexperte Michael Wachs warnen: Das gesamte Vertragsangebot ist sowohl aus energietechnischer Sicht als auch wettbewerbsrechtlichen Gründen äußerst fragwürdig. Welche Vergütung tatsächlich für die Einspeisung des Stroms gezahlt wird, steht nicht im Vertrag; mögliche Gewinnaussichten sind deshalb anzuzweifeln. Und ob der Kunde die jährliche Prämie von 340,00 Euro für neu gewonnene Kunden erhält, ist ebenso ungewiss. "Der größte Brocken im Vertrag ist aber die einmalige Zahlung von 6.000 Euro. Der Kunde muss hier in Vorkasse gehen, ohne dass irgendeine Leistung erfolgt", kritisiert Wachs. Er rät den Betroffenen, nicht auf die Besuchswünsche einzugehen und abgeschlossene Verträge umgehend zu widerrufen. Ferner empfiehlt er, mit einer Fristsetzung die Vorleistung zurückzufordern. Die Firma wurde zwischenzeitlich wegen der unzulässigen Kundenwerbung von der VZN abgemahnt.
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