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Chef-Regulierer Stromnetze für Wettbewerber öffnen
Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, will die Netze der Strom- und Gasunternehmen öffnen. "Wettbewerber sind zwingend darauf angewiesen, auf das Verteilnetz oder wenigstens Teile dieses Netzes zurückgreifen zu können", schreibt Kurth in einem Gastbeitrag für das Wirtschaftsmagazin DMEuro (November-Ausgabe).
Die Erfahrungen aus der Netzöffnung im Telekommunikationsmarkt hätten gezeigt, dass dort "ohne eine effiziente Netzzugangsregulierung und schnelle, wirksame Konfliktregelung die gewaltige Dynamik und das erhebliche Wachstum des Wettbewerbs nicht möglich gewesen wären."
Kurth tritt einer möglichen Aufspaltung von Kompetenzen und Entscheidungen bei der Regulierung entgegen. Es brauche für eine sinnvolle Konzentration von Aufgaben keine Mammutbehörde Die Regulierungsinstrumente seien bei Telekommunikation und Post erprobt worden und hätten sich bewährt. "Es hat sich gezeigt, dass der Gesetzgeber gut beraten ist, sich nicht zu eng auf ein einziges Prinzip oder Modell festzulegen, das sich als Sackgasse erweisen könnte." Eine sektorspezifische Missbrauchsaufsicht sei allerdings erforderlich. Es brauche einen Schiedsrichter, der auch die Frage prüfen könne, ob die Daten stimmten, die Grundlage der Kalkulationen seien. (te)
Die Erfahrungen aus der Netzöffnung im Telekommunikationsmarkt hätten gezeigt, dass dort "ohne eine effiziente Netzzugangsregulierung und schnelle, wirksame Konfliktregelung die gewaltige Dynamik und das erhebliche Wachstum des Wettbewerbs nicht möglich gewesen wären."
Kurth tritt einer möglichen Aufspaltung von Kompetenzen und Entscheidungen bei der Regulierung entgegen. Es brauche für eine sinnvolle Konzentration von Aufgaben keine Mammutbehörde Die Regulierungsinstrumente seien bei Telekommunikation und Post erprobt worden und hätten sich bewährt. "Es hat sich gezeigt, dass der Gesetzgeber gut beraten ist, sich nicht zu eng auf ein einziges Prinzip oder Modell festzulegen, das sich als Sackgasse erweisen könnte." Eine sektorspezifische Missbrauchsaufsicht sei allerdings erforderlich. Es brauche einen Schiedsrichter, der auch die Frage prüfen könne, ob die Daten stimmten, die Grundlage der Kalkulationen seien. (te)