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Ministerien einigen sich auf Weiterentwicklung des EEG
Bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt haben sich das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium auf einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Damit wird für die nächsten Jahre der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine sichere Basis gestellt.
Die Förderung erneuerbarer Energien wird zukünftig stärker ökonomischen Effizienzkriterien unterworfen. Die bisher besonders hohe Windförderung an schlechten Standorten wird beendet. Künftig werden nur noch Windstandorte gefördert, an denen mindestens 65 % des gesetzlich vorgegebenen Referenzertrages erreicht werden. Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für das Repowering an guten Küstenstandorten geschaffen. Damit wird der Ersatz alter, weniger effizienter Windkraftanlagen, die bis Ende 1995 in Betrieb gegangen sind, durch neue, bessere Anlagen wird beschleunigt. Einspeisevergütungen werden künftig jährlich um 2 Prozent sinken.
Bei Fotovoltaik wird die EEG-Förderung verbessert. Die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse wird stärker technologiebezogen differenziert und die jährliche Degression der Förderung verstärkt: Auch hier werden die Einspeisevergütungen zukünftig jährlich um 2 % sinken. Darüber hinaus wird der Förderzeitraum bei Biomasse auf 15 Jahre verkürzt. (te)
Die Förderung erneuerbarer Energien wird zukünftig stärker ökonomischen Effizienzkriterien unterworfen. Die bisher besonders hohe Windförderung an schlechten Standorten wird beendet. Künftig werden nur noch Windstandorte gefördert, an denen mindestens 65 % des gesetzlich vorgegebenen Referenzertrages erreicht werden. Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz für das Repowering an guten Küstenstandorten geschaffen. Damit wird der Ersatz alter, weniger effizienter Windkraftanlagen, die bis Ende 1995 in Betrieb gegangen sind, durch neue, bessere Anlagen wird beschleunigt. Einspeisevergütungen werden künftig jährlich um 2 Prozent sinken.
Bei Fotovoltaik wird die EEG-Förderung verbessert. Die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse wird stärker technologiebezogen differenziert und die jährliche Degression der Förderung verstärkt: Auch hier werden die Einspeisevergütungen zukünftig jährlich um 2 % sinken. Darüber hinaus wird der Förderzeitraum bei Biomasse auf 15 Jahre verkürzt. (te)