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VEA kritisiert Novellierung des EEG
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) kritisiert die am Mittwoch in Berlin bekannt gegebene Einigung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die auf Jahre hinaus festgeschriebenen Vergütungen für Ökostrom liegen gravierend über den marktüblichen Preisen. Damit schade die Regierung der Industrie und den Privatverbrauchern.
Für Investitionen dringend benötigtes Kapital werde durch das EEG langfristig anderweitig gebunden. „Was der Energiemarkt braucht, ist mehr Wettbewerb. Nur dann kann es in Deutschland günstigere Energiepreise und somit ein besseres Investitionsklima geben. Stattdessen wird aber eine komplette Energieart vom Markt genommen und durch die Hintertür staatlich subventioniert. Das ist der komplett falsche Weg“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Zwar gebe es in der Novelle des EEG auch lobenswerte Ansätze. So wurde die Härtefall-Regelung für energieintensive Unternehmen deutlich ausgeweitet. Damit können nun mehr Unternehmen als bisher einen Ausgleich für ihre Subventionierung des Ökostroms verlangen. Diese Regelung ginge aber längst nicht weit genug. Außerdem bleibe das Grundproblem weiterhin bestehen: "Der Ökostrom wird den Regeln des Markts entzogen. Nur durch staatlich festgelegte Preistreiberei kann er überleben. Am Ende muss aber irgendjemand die staatlichen Höchstpreise auch bezahlen. Von einer Entlastung der Wirtschaft und der Bevölkerung – wie sie von der Regierung immer wieder propagiert wird – haben wir uns mit diesem EEG weit entfernt", so Panitz. (te)
Für Investitionen dringend benötigtes Kapital werde durch das EEG langfristig anderweitig gebunden. „Was der Energiemarkt braucht, ist mehr Wettbewerb. Nur dann kann es in Deutschland günstigere Energiepreise und somit ein besseres Investitionsklima geben. Stattdessen wird aber eine komplette Energieart vom Markt genommen und durch die Hintertür staatlich subventioniert. Das ist der komplett falsche Weg“, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Zwar gebe es in der Novelle des EEG auch lobenswerte Ansätze. So wurde die Härtefall-Regelung für energieintensive Unternehmen deutlich ausgeweitet. Damit können nun mehr Unternehmen als bisher einen Ausgleich für ihre Subventionierung des Ökostroms verlangen. Diese Regelung ginge aber längst nicht weit genug. Außerdem bleibe das Grundproblem weiterhin bestehen: "Der Ökostrom wird den Regeln des Markts entzogen. Nur durch staatlich festgelegte Preistreiberei kann er überleben. Am Ende muss aber irgendjemand die staatlichen Höchstpreise auch bezahlen. Von einer Entlastung der Wirtschaft und der Bevölkerung – wie sie von der Regierung immer wieder propagiert wird – haben wir uns mit diesem EEG weit entfernt", so Panitz. (te)