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Sonnenstrom wird ab Januar 2004 besser vergütet
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat ein Vorschaltgesetz speziell für die Fotovoltaik angekündigt. Damit wird die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgesehene neue, erhöhte Vergütung für Sonnenstrom schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen.
Erzeuger von Solarstrom sollen zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung erhalten. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 9,3 Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen und zusätzlich um 5 Cent pro Kilowattstunde bei Fassadenanlagen. (te)
Erzeuger von Solarstrom sollen zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung erhalten. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 9,3 Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen und zusätzlich um 5 Cent pro Kilowattstunde bei Fassadenanlagen. (te)