100%
0%
Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zum Handel mit Emissionsrechten sowie den Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für die Überwachung des Handels mit Emissionsrechten wird das Umweltbundesamt zuständig sein. Ab 2005 wird der Emissionshandel EU-weit eingeführt. Firmen erhalten dann Verschmutzungsrechte zugeteilt. Firmen mit geringerem CO2-Ausstoß können diese an Firmen mit hohem Ausstoß verkaufen. Damit soll der CO2-Ausstoß insgesamt reduziert werden. Anders als in früheren Vorschlägen sieht der neue Gesetzesentwurf vor, dass mehrere Anlagen eines Betreibers zu einer einheitlichen Anlage zusammengefasst werden können.
Die Novelle des EEG sieht eine weitere Förderung des Ökostroms durch garantierte Preise bei der Einspeisung ins Stromnetz vor. Dabei wird die Förderung in einigen Bereichen jedoch reduziert und in anderen erhöht. So wird die Förderung der Windenergie jährlich um 2 Prozent statt bisher 1,5 Prozent abgebaut. Strom aus Solar- und Wasserenergie wird dagegen stärker gefördert. Auch sollen stromintensive Betriebe entlastet werden, wenn sie Ökostrom nutzen. Die bisherige Härtefallregelung galt nur für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Gigawatt Strom. Künftig wird die Grenze bei 10 GW liegen. Auch der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung wird von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Damit dürften vor allem mittelständische Betriebe von der Gesetzesänderung profitieren. Die Gesetze sollen voraussichtlich Anfang 2004 vom Bundestag verabschiedet werden. (st)
Die Novelle des EEG sieht eine weitere Förderung des Ökostroms durch garantierte Preise bei der Einspeisung ins Stromnetz vor. Dabei wird die Förderung in einigen Bereichen jedoch reduziert und in anderen erhöht. So wird die Förderung der Windenergie jährlich um 2 Prozent statt bisher 1,5 Prozent abgebaut. Strom aus Solar- und Wasserenergie wird dagegen stärker gefördert. Auch sollen stromintensive Betriebe entlastet werden, wenn sie Ökostrom nutzen. Die bisherige Härtefallregelung galt nur für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Gigawatt Strom. Künftig wird die Grenze bei 10 GW liegen. Auch der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung wird von 20 auf 15 Prozent gesenkt. Damit dürften vor allem mittelständische Betriebe von der Gesetzesänderung profitieren. Die Gesetze sollen voraussichtlich Anfang 2004 vom Bundestag verabschiedet werden. (st)