VIK macht Vorschlag für neues Energiewirtschaftsgesetz
Weitreichende Änderungen des derzeitigen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schlägt der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft vor und hat dazu einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet. Kerngedanke des VIK-EnWG-Vorschlages ist der Aufbau eines funktionierenden und von Wettbewerb geprägten Erdgas- und Elektrizitätsmarktes in Deutschland.
Der VIK will alle Strukturen und Mechanismen beibehalten, die sich nach bisherigen Markterfahrungen als effizient und praktikabel erwiesen haben. Dazu zählen wesentliche Teile des Netzzugangsmodells Strom, das den Stromhandel transaktionsunabhängig und börsenfähig gemacht hat.
Innerhalb des Gesetzes sieht der VIK-Vorschlag ausreichende Flexibilitäten vor, um Spielregeln an der Realität zu überprüfen. Eine normative Festschreibung bis in die Details werde abgelehnt. Nur ein „lernendes System“ werde eine dynamische Weiterentwicklung des Marktes fördern.
Voraussetzung hierfür sei eine im Gesetz mit weit reichenden Kompetenzen verankerte Wettbewerbsbehörde, und zwar sowohl bei der Festlegung von Marktregeln (Ex-ante-Regulierung) als auch bei der Kontrolle von deren Einhaltung (Ex-post-Regulierung). Die Wettbewerbsbehörde müsse dabei ex-ante Einfluss auf den gesamten deutschen Markt haben. Bei der Ex-post-Regulierung sei eine Kompetenzteilung mit den Bundesländern sinnvoll.
Um Diskriminierungen und Quersubventionierungen weitgehend auszuschließen, sei die konsequente Umsetzung der Entflechtungsanforderungen nach den EU-Richtlinien erforderlich. Dazu gehöre die klare Kooperationsverpflichtung der Netzbetreiber zur Vermeidung ineffizienter und wettbewerbsbehindernder Marktzersplitterung. Die Entgeltkalkulation könne nicht auf Basis historischer Kosten, sondern nur mit Kosten bei effizienter Leistungserstellung (auf allen Netzstufen) im Strom- und Gasbereich erfolgen. Parallel dazu sei ein umfassendes Vergleichsmarktkonzept zu entwickeln. (te)
Der VIK will alle Strukturen und Mechanismen beibehalten, die sich nach bisherigen Markterfahrungen als effizient und praktikabel erwiesen haben. Dazu zählen wesentliche Teile des Netzzugangsmodells Strom, das den Stromhandel transaktionsunabhängig und börsenfähig gemacht hat.
Innerhalb des Gesetzes sieht der VIK-Vorschlag ausreichende Flexibilitäten vor, um Spielregeln an der Realität zu überprüfen. Eine normative Festschreibung bis in die Details werde abgelehnt. Nur ein „lernendes System“ werde eine dynamische Weiterentwicklung des Marktes fördern.
Voraussetzung hierfür sei eine im Gesetz mit weit reichenden Kompetenzen verankerte Wettbewerbsbehörde, und zwar sowohl bei der Festlegung von Marktregeln (Ex-ante-Regulierung) als auch bei der Kontrolle von deren Einhaltung (Ex-post-Regulierung). Die Wettbewerbsbehörde müsse dabei ex-ante Einfluss auf den gesamten deutschen Markt haben. Bei der Ex-post-Regulierung sei eine Kompetenzteilung mit den Bundesländern sinnvoll.
Um Diskriminierungen und Quersubventionierungen weitgehend auszuschließen, sei die konsequente Umsetzung der Entflechtungsanforderungen nach den EU-Richtlinien erforderlich. Dazu gehöre die klare Kooperationsverpflichtung der Netzbetreiber zur Vermeidung ineffizienter und wettbewerbsbehindernder Marktzersplitterung. Die Entgeltkalkulation könne nicht auf Basis historischer Kosten, sondern nur mit Kosten bei effizienter Leistungserstellung (auf allen Netzstufen) im Strom- und Gasbereich erfolgen. Parallel dazu sei ein umfassendes Vergleichsmarktkonzept zu entwickeln. (te)