Bundesrat kritisiert Neuregelung des EEG
Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien insgesamt überarbeitungsbedürftig sei. Der Entwurf trage insbesondere den Problemen der zunehmenden, durch die Windkraftstromeinspeisung bedingten, Netzengpässe kaum Rechnung. Der Bundesrat fordert daher nachdrücklich geeignete Regeln, die eine Gefährdung der Stromversorgung durch vorrangberechtigte Stromeinspeisung ausschließen.
Um langfristig die Netzinfrastruktur an die speziellen Bedingungen der Erneuerbaren Energien anpassen zu können, sind darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen des Genehmigungsverfahrens für die Netzausbaumaßnahmen zu vereinfachen und zu verkürzen.
Der Bundesrat kritisiert ferner, dass die Festlegung eines zweiten Ausbauziels von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte unrealistisch sei. Bereits die Zielerreichung von 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erfordere erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen.
Schließlich rügt der Bundesrat, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Versagung der Einspeisungsvergütung für Windparks in Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone unverhältnismäßig sei. Lediglich wenn die Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes führen, sei es gerechtfertigt, eine solche Einspeisevergütung auszuschließen. Die Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen sollen außerdem angehoben werden. (te)
Um langfristig die Netzinfrastruktur an die speziellen Bedingungen der Erneuerbaren Energien anpassen zu können, sind darüber hinaus wesentliche Voraussetzungen des Genehmigungsverfahrens für die Netzausbaumaßnahmen zu vereinfachen und zu verkürzen.
Der Bundesrat kritisiert ferner, dass die Festlegung eines zweiten Ausbauziels von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte unrealistisch sei. Bereits die Zielerreichung von 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erfordere erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen.
Schließlich rügt der Bundesrat, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Versagung der Einspeisungsvergütung für Windparks in Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone unverhältnismäßig sei. Lediglich wenn die Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes führen, sei es gerechtfertigt, eine solche Einspeisevergütung auszuschließen. Die Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen sollen außerdem angehoben werden. (te)