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Erneuerbare Energien sollen die Hälfte des Verbrauchs decken
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich vorgelegt. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie habe sie das Ziel gesetzt, dass Erneuerbare Energien bis Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken sollen. Die Neuregelung sei wichtig, da sich die Bundesrepublik Deutschland zu entsprechenden EU-Richtlinien verpflichtet habe. Im Kern schreiben diese eine Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt vor.
Da sich der Strombezug verteuern wird, kann eine höhere Belastung für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten seien durch die Finanzplanansätze der zuständigen Ressorts gedeckt.
Der Bundesrat unterstreicht in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit zur Förderung von erneuerbaren Energiequellen als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung. Diese müsse aber der Sicherheit, der Preiswürdigkeit und der Umweltverträglichkeit gleichermaßen gerecht werden.
Problematisch sei allerdings, dass das neue Gesetzt keine Möglichkeiten eröffnet die Netzinfrastruktur an die besonderen Bedingungen der erneuerbaren Energien anzupassen. Hierfür sollten Genehmigungsverfahren für Netzausbaumaßnahmen vereinfacht und verkürzt werden.
Insbesondere bei der Nutzung von Windkraft kann es immer wieder zu Netzengpässen auf regionaler Ebene kommen. Soll bis 2050 die Hälfte des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein, muss auch der Anteil von Windkraft gesteigert werden- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trage diesem Sachverhalt zu wenig Rechnung, so der Bundesrat.
Da sich der Strombezug verteuern wird, kann eine höhere Belastung für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten seien durch die Finanzplanansätze der zuständigen Ressorts gedeckt.
Der Bundesrat unterstreicht in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit zur Förderung von erneuerbaren Energiequellen als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung. Diese müsse aber der Sicherheit, der Preiswürdigkeit und der Umweltverträglichkeit gleichermaßen gerecht werden.
Problematisch sei allerdings, dass das neue Gesetzt keine Möglichkeiten eröffnet die Netzinfrastruktur an die besonderen Bedingungen der erneuerbaren Energien anzupassen. Hierfür sollten Genehmigungsverfahren für Netzausbaumaßnahmen vereinfacht und verkürzt werden.
Insbesondere bei der Nutzung von Windkraft kann es immer wieder zu Netzengpässen auf regionaler Ebene kommen. Soll bis 2050 die Hälfte des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt sein, muss auch der Anteil von Windkraft gesteigert werden- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trage diesem Sachverhalt zu wenig Rechnung, so der Bundesrat.