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Wucher bei Preisen für Nutzung von Stromnetzen
Die Erlöse der Betreiber von Stromleitungsnetzen unterscheiden sich um mehr als 600 Prozent, fand das Forschungsteam um Professor Pfaffenberger vom Bremer Energie-Institut heraus. Verglichen wurden dabei Netzbetreiber im ländlichen Raum. Die Studie untersucht die "Erlöse pro Kilometer Leitungslänge", ein Kriterium, mit dem auch das Bundeskartellamt arbeitet.
Die Untersuchung zeigt: Während die Netzbetreiber am unteren Ende der Spanne jährlich ca. 5.000 Euro pro Kilometer Leitungslänge im Niederspannungsnetz einnehmen, kommen Netzbetreiber am oberen Limit wie z.B. die VSE AG aus Saarbrücken auf mehr als 30.000 Euro.
Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne) meint dazu: "Die Ergebnisse der Pfaffenberger-Studie machen die großen Gestaltungsmöglichkeiten der Netzbetreiber deutlich, die sie bei Anwendung des Kalkulationsleitfadens aus der Verbändevereinbarung haben. Die Kalkulation nach der Verbändevereinbarung II plus (VVII+) lässt keine Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Netznutzungsentgelte zu. Das Gutachten zeigt eindeutig, dass sich der Kalkulationsleitfaden in der Praxis nicht bewährt hat. Wir fordern den Gesetzgeber daher dringend auf, im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts eine Kalkulationsmethode einzuführen, die zu angemessenen Netznutzungsentgelten führt." (te)
Die Untersuchung zeigt: Während die Netzbetreiber am unteren Ende der Spanne jährlich ca. 5.000 Euro pro Kilometer Leitungslänge im Niederspannungsnetz einnehmen, kommen Netzbetreiber am oberen Limit wie z.B. die VSE AG aus Saarbrücken auf mehr als 30.000 Euro.
Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne) meint dazu: "Die Ergebnisse der Pfaffenberger-Studie machen die großen Gestaltungsmöglichkeiten der Netzbetreiber deutlich, die sie bei Anwendung des Kalkulationsleitfadens aus der Verbändevereinbarung haben. Die Kalkulation nach der Verbändevereinbarung II plus (VVII+) lässt keine Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Netznutzungsentgelte zu. Das Gutachten zeigt eindeutig, dass sich der Kalkulationsleitfaden in der Praxis nicht bewährt hat. Wir fordern den Gesetzgeber daher dringend auf, im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts eine Kalkulationsmethode einzuführen, die zu angemessenen Netznutzungsentgelten führt." (te)