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EnBW: Wettbewerbsverzerrungen durch Emissionshandel
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird rechtlich gegen die Gesetze zum Handel mit Emissionszertifikaten vorgehen. Nach Auffassung der EnBW führen das Gesetz über den Emissionshandel (TEHG) und das Zuteilungsgesetz (ZuG) in ihrer jetzigen Form zu eklatanten Verzerrungen im Wettbewerb der Energieversorgungsunternehmen zu Ungunsten der EnBW. Gemäß externem Sachgutachten kann dieser entstehende Wettbewerbsnachteil die Größenordnung von rund einer Milliarde Euro erreichen. Die Nachteile entstehen der EnBW hauptsächlich durch die unzureichende Ausstattung mit Zertifikaten für die Ersatzbereitstellung von Energie nach Abschaltung von Kernkraftwerken.
Ein Wettbewerbsnachteil entsteht der EnBW beispielsweise aus der unterschiedlichen Behandlung von Ersatzanlagen für bestehende Anlagen. Das "Zuteilungsgesetz 2007" sieht beispielsweise vor, dass der Ersatz eines Braunkohlekraftwerkes vier Jahre lang in den Genuss der so genannten Übertragungsregelung kommt. Diese sieht vor, dass die Verschmutzungsrechte einer alten Anlage vier Jahre lang auf eine Ersatzanlage übertragen werden dürfen, die in der Regel jedoch weniger Emissionen aufweist. Die so entstehende Überausstattung mit Emissionszertifikaten, die eigentlich als Investitionsanreiz wirken soll, führt faktisch zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung ohne ökologische Sinnhaftigkeit.
Der Vorstand der EnBW hat eine internationale Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, bei der Europäischen Kommission in Brüssel darauf hinzuwirken, dass das Zuteilungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht notifiziert wird. Die Ablehnung der Notifizierung würde die Bundesregierung dazu zwingen, den Verteilungsmechanismus des Gesetzes zu verändern. Sollte die EU-Kommission das Gesetz untätig passieren lassen, wird die EnBW vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen eines Verstoßes gegen europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht klagen.
Ein Wettbewerbsnachteil entsteht der EnBW beispielsweise aus der unterschiedlichen Behandlung von Ersatzanlagen für bestehende Anlagen. Das "Zuteilungsgesetz 2007" sieht beispielsweise vor, dass der Ersatz eines Braunkohlekraftwerkes vier Jahre lang in den Genuss der so genannten Übertragungsregelung kommt. Diese sieht vor, dass die Verschmutzungsrechte einer alten Anlage vier Jahre lang auf eine Ersatzanlage übertragen werden dürfen, die in der Regel jedoch weniger Emissionen aufweist. Die so entstehende Überausstattung mit Emissionszertifikaten, die eigentlich als Investitionsanreiz wirken soll, führt faktisch zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung ohne ökologische Sinnhaftigkeit.
Der Vorstand der EnBW hat eine internationale Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, bei der Europäischen Kommission in Brüssel darauf hinzuwirken, dass das Zuteilungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht notifiziert wird. Die Ablehnung der Notifizierung würde die Bundesregierung dazu zwingen, den Verteilungsmechanismus des Gesetzes zu verändern. Sollte die EU-Kommission das Gesetz untätig passieren lassen, wird die EnBW vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen eines Verstoßes gegen europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht klagen.