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VEA kritisiert Kompromissvorschlag zum EEG
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) kritisiert den am vergangenen Freitag vom Bundestag gebilligten Kompromissvorschlag zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach wird die Stromerzeugung durch Windkraftanlagen im Binnenland nur dann gefördert, wenn sie mindestens 60 Prozent der durchschnittlichen Stromleistung erreicht.
„Dieser Kompromiss ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Er ändert nichts an der Tatsache, dass die Förderregeln für Ökostrom ein Risikofaktor für die deutsche Wirtschaft sind“, sagt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Fördermechanismus des EEG ist die so genannte Einspeisevergütung. Zu einem gesetzlich festgelegten Preis müssen demnach Stromnetzbetreiber die Energie der Ökostrom-Erzeuger abnehmen. Diese Vergütung aber liegt deutlich über dem energiewirtschaftlichen Wert des Ökostroms. Diese Subvention von Ökostrom wird laut Panitz zu einer Mehrbelastung energieintensiver Wirtschaftszweige führen.
„Dieser Kompromiss ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Er ändert nichts an der Tatsache, dass die Förderregeln für Ökostrom ein Risikofaktor für die deutsche Wirtschaft sind“, sagt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Fördermechanismus des EEG ist die so genannte Einspeisevergütung. Zu einem gesetzlich festgelegten Preis müssen demnach Stromnetzbetreiber die Energie der Ökostrom-Erzeuger abnehmen. Diese Vergütung aber liegt deutlich über dem energiewirtschaftlichen Wert des Ökostroms. Diese Subvention von Ökostrom wird laut Panitz zu einer Mehrbelastung energieintensiver Wirtschaftszweige führen.