Wir brauchen eine Regulierungsbehörde mit Biss
Deutschlands oberste Verbraucherschützerin, Prof. Dr. Edda Müller, hat eine starke Regulierungsbehörde für den Strommarkt gefordert. "Wir brauchen eine Regulierungsbehörde mit Biss." Andernfalls werden die deutschen Verbraucher wegen des mangelnden Wettbewerbs beim Strom weiterhin mit europäischen Spitzenpreisen rechnen müssen. Die erneute Verschiebung einer Regulierungsbehörde für den Energiemarkt verschafft den marktbeherrschenden Stromkonzernen einen weiteren Aufschub zu Lasten der privaten Haushaltskunden. "Um die Selbstbedienung der Stromkonzerne zu stoppen, brauchen wir endlich eine neue Kalkulationsgrundlage zur Festlegung angemessener Netzentgelte", sagte die Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).
Die Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland hat zu einer wettbewerbsfeindlichen Konzentration der Märkte geführt. Die großen Konzerne E.ON und RWE beherrschen allein etwa zwei Drittel des Marktes. Zusammen mit Vattenfall und ENBW sind 90 Prozent des Marktes in der Hand von nur vier Unternehmen. Die Haushaltskunden zahlen für ihren Strom mit etwa 18 Cent pro kWh einen Spitzenpreis im europäischen Vergleich. Rund 8 Cent pro kWh entfallen dabei allein auf die Netznutzungsentgelte, was im europäischen Vergleich ebenfalls einen Spitzenwert bedeutet. Gleichzeitig gingen die Investitionen in die Netze in den letzten beiden Jahren auf nur noch etwa zwei Milliarden Euro oder etwa zehn Prozent der Netzerlöse zurück.
Vergleicht man die heutigen Netznutzungsentgelte mit denen vor der Liberalisierung, so haben sich die Netzentgelte für Haushaltskunden und kleine Gewerbetreibende mehr als verdoppelt. Die Entgelte für Industriestrom sind dagegen kaum gestiegen. "Die Haushalte in Deutschland zahlen fünf Milliarden Euro zuviel für ihren Strom", so Edda Müller. Den überhöhten Preisen stehen Spitzengewinne der ehemaligen Stromanbietern und hohe Dividendenzahlungen gegenüber.
Den Angelpunkt für fehlenden Wettbewerb und überhöhte Preise bilden die von den Netzbetreibern verlangten Entgelte für die Nutzung ihres Netzmonopols. Die Politik hat dieser Praxis bislang tatenlos zugesehen, eine wirksame Regulierung fand bisher nicht statt. Im Vordergrund stand das industriepolitische Ziel, mit E.ON und RWE zwei starke deutsche Unternehmen auf dem europäischen Energiemarkt zu fördern. "Für Herrn Clement zählen die global player offenbar mehr als die Verbraucher und der Mittelstand", kritisierte Edda Müller.
Vor dem Hintergrund der gescheiterten Liberalisierung der Energiemärkte fordert der vzbv, dass eine gesetzliche Vorgabe für die Kalkulation angemessener Netzentgelte geschaffen wird. Der gegenwärtig angewandte Kalkulationsleitfaden enthält zahlreiche nicht nachvollziehbare Elemente. So können Netzbetreiber in ihre Kalkulation Gewerbesteuer einrechnen, selbst wenn das Unternehmen unter Ausschöpfung der steuerrechtlichen Möglichkeiten gar keine Gewerbesteuer bezahlt. Den Netzbetreibern wird ein Wagniszuschlag für das unternehmerische Risiko zugestanden - und das obwohl es sich bei dem Netzbetrieb um ein natürliches Monopol für ein unverzichtbares Gut handelt. Die Festlegung der Netzentgelte durch die Netzbetreiber erfolgt auf der Grundlage einer Prognose. Irrt sich der Netzbetreiber zu seinen Gunsten, kann er den Gewinn behalten und muss ihn dem Kunden nicht etwa im Folgejahr gutschreiben. "Solche Rechnungen zu Lasten der Verbraucher müssen künftig gesetzlich ausgeschlossen sein", so vzbv-Vorstand Edda Müller.
Zudem fordert der vzbv die schnelle Einrichtung einer Regulierungsbehörde mit effektiven Kompetenzen. Die Regulierungsbehörde müsse die Kompetenz haben, die Effizienz der Netzbetreiber zu analysieren und die Netzentgelte zu kappen. Zu den notwendigen Kompetenzen zählt vor allem auch die vorherige Genehmigung der von den Stromkonzernen verlangten Entgelte für die Nutzung ihrer Stromnetze. Zustimmung bekommt der vzbv dabei aus den Bundesländern, die zum Teil den vorgesehenen Wegfall der Genehmigungspflicht für allgemeinen Stromtarife kritisieren.
Die Liberalisierung der Energiemärkte in Deutschland hat zu einer wettbewerbsfeindlichen Konzentration der Märkte geführt. Die großen Konzerne E.ON und RWE beherrschen allein etwa zwei Drittel des Marktes. Zusammen mit Vattenfall und ENBW sind 90 Prozent des Marktes in der Hand von nur vier Unternehmen. Die Haushaltskunden zahlen für ihren Strom mit etwa 18 Cent pro kWh einen Spitzenpreis im europäischen Vergleich. Rund 8 Cent pro kWh entfallen dabei allein auf die Netznutzungsentgelte, was im europäischen Vergleich ebenfalls einen Spitzenwert bedeutet. Gleichzeitig gingen die Investitionen in die Netze in den letzten beiden Jahren auf nur noch etwa zwei Milliarden Euro oder etwa zehn Prozent der Netzerlöse zurück.
Vergleicht man die heutigen Netznutzungsentgelte mit denen vor der Liberalisierung, so haben sich die Netzentgelte für Haushaltskunden und kleine Gewerbetreibende mehr als verdoppelt. Die Entgelte für Industriestrom sind dagegen kaum gestiegen. "Die Haushalte in Deutschland zahlen fünf Milliarden Euro zuviel für ihren Strom", so Edda Müller. Den überhöhten Preisen stehen Spitzengewinne der ehemaligen Stromanbietern und hohe Dividendenzahlungen gegenüber.
Den Angelpunkt für fehlenden Wettbewerb und überhöhte Preise bilden die von den Netzbetreibern verlangten Entgelte für die Nutzung ihres Netzmonopols. Die Politik hat dieser Praxis bislang tatenlos zugesehen, eine wirksame Regulierung fand bisher nicht statt. Im Vordergrund stand das industriepolitische Ziel, mit E.ON und RWE zwei starke deutsche Unternehmen auf dem europäischen Energiemarkt zu fördern. "Für Herrn Clement zählen die global player offenbar mehr als die Verbraucher und der Mittelstand", kritisierte Edda Müller.
Vor dem Hintergrund der gescheiterten Liberalisierung der Energiemärkte fordert der vzbv, dass eine gesetzliche Vorgabe für die Kalkulation angemessener Netzentgelte geschaffen wird. Der gegenwärtig angewandte Kalkulationsleitfaden enthält zahlreiche nicht nachvollziehbare Elemente. So können Netzbetreiber in ihre Kalkulation Gewerbesteuer einrechnen, selbst wenn das Unternehmen unter Ausschöpfung der steuerrechtlichen Möglichkeiten gar keine Gewerbesteuer bezahlt. Den Netzbetreibern wird ein Wagniszuschlag für das unternehmerische Risiko zugestanden - und das obwohl es sich bei dem Netzbetrieb um ein natürliches Monopol für ein unverzichtbares Gut handelt. Die Festlegung der Netzentgelte durch die Netzbetreiber erfolgt auf der Grundlage einer Prognose. Irrt sich der Netzbetreiber zu seinen Gunsten, kann er den Gewinn behalten und muss ihn dem Kunden nicht etwa im Folgejahr gutschreiben. "Solche Rechnungen zu Lasten der Verbraucher müssen künftig gesetzlich ausgeschlossen sein", so vzbv-Vorstand Edda Müller.
Zudem fordert der vzbv die schnelle Einrichtung einer Regulierungsbehörde mit effektiven Kompetenzen. Die Regulierungsbehörde müsse die Kompetenz haben, die Effizienz der Netzbetreiber zu analysieren und die Netzentgelte zu kappen. Zu den notwendigen Kompetenzen zählt vor allem auch die vorherige Genehmigung der von den Stromkonzernen verlangten Entgelte für die Nutzung ihrer Stromnetze. Zustimmung bekommt der vzbv dabei aus den Bundesländern, die zum Teil den vorgesehenen Wegfall der Genehmigungspflicht für allgemeinen Stromtarife kritisieren.