Verbesserte Verbraucherrechte im Energiewirtschaftsgesetz

27.07.2004 von
Bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt. Dies erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Alexander Müller in Berlin. Wie auch schon im reformierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehen, sollen nach der Novellierung des Kartellrechts und des Energiewirtschaftsrechts Unternehmen Unrechtsgewinne in Zukunft nicht mehr behalten dürfen. Aus diesem Grund können die Verbraucherverbände zu Gunsten der Staatskasse auf Unrechtsabschöpfung klagen, wenn die Regulierungsbehörde bzw. das Kartellamt nicht von sich aus tätig geworden ist.

Verbraucherverbände sollen auch künftig nach beiden Regelungswerken auf Unterlassung einer rechtswidrigen Handlung klagen können. Eine solche Unterlassungsklage ist im Wettbewerbsrecht schon seit langem vorhanden.

Darüber hinaus sollen nach dem Energiewirtschaftsgesetz die Verbraucherverbände neben den betroffenen Verbrauchern in Zukunft bei der Regulierungsbehörde ein eigenständiges Beschwerderecht haben, womit sie dafür Sorge tragen können, dass die neuen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes von den Energieversorgungsnetzbetreibern eingehalten werden.

Dies soll mit verbesserten Informationsrechten und einer Erleichterung des Wechsels zu anderen Strom- und Gasanbietern einhergehen. Stromkunden können künftig ihren Rechnungen entnehmen, wie sich der Strom ihres Stromanbieters zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Dies ermöglicht es ihnen, verschiedene Anbieter zu vergleichen und nach der Qualität der angebotenen Leistung auszuwählen.

Außerdem sind Wechselgebühren künftig unzulässig, und für den Fall, dass es Probleme mit dem neuen Anbieter gibt, fallen die Kunden in einen allgemeinen Tarif zurück.

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