100%
0%
Keine Beteiligung der Mainova an den Stw. Aschaffenburg
Das Bundeskartellamt hat dem Strom- und Gasversorgungsunternehmen Mainova AG den Erwerb einer 17,5-prozentigen Beteiligung an der Energietochter der Stadtwerke Aschaffenburg, der Aschaffenburger Versorgungs GmbH, untersagt. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass die beabsichtigte Beteiligung regional und lokal die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Absatz von Gas erwarten lässt.
Eine weitere Verstärkung der Marktbeherrschung wird nach Einschätzung von Kartellamtspräsident Ulf Böge die Verhaltensspielräume der Unternehmen und damit nicht zuletzt auch den Preissetzungsspielraum zu Lasten der Verbraucher ausweiten. Die ausgesprochene Untersagung bezeichnete er als „konsequente Fortsetzung der vom Bundeskartellamt verfolgten Linie, die Energiemärkte offen zu halten, um weiteren Marktverschließungseffekten entgegenzuwirken."
Eine weitere Verstärkung der Marktbeherrschung wird nach Einschätzung von Kartellamtspräsident Ulf Böge die Verhaltensspielräume der Unternehmen und damit nicht zuletzt auch den Preissetzungsspielraum zu Lasten der Verbraucher ausweiten. Die ausgesprochene Untersagung bezeichnete er als „konsequente Fortsetzung der vom Bundeskartellamt verfolgten Linie, die Energiemärkte offen zu halten, um weiteren Marktverschließungseffekten entgegenzuwirken."