Bundeskabinett beschließt Entwurf des Energiewirtschaftsrechts
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) beschlossen. Die Strom- und Gasversorgung in Deutschland erhält damit einen neuen Rechtsrahmen. Dieser trägt den neuen EU-Binnenmarktvorgaben Rechnung.
Die rund 1.700 Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen künftig einer staatlichen Aufsicht. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wird diese Aufgaben unter der neuen Bezeichnung "Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post" zusätzlich übernehmen.
Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine Regulierung des Monopolbereichs Netzbetrieb: Für den Netzbereich müssen die Netzbetreiber in Zukunft getrennte Konten führen. Das erleichtert die kosteneffiziente Prüfung der Netznutzungsentgelte durch die Regulierungsbehörde und verhindert Quersubventionierungen.
Die für ein funktionsfähiges Regulierungssystem darüber hinaus erforderlichen Netzzugangs- und Entgelt-Verordnungen stehen vor dem Abschluss; sie sollen zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten. Dies soll Anfang 2005 geschehen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die rund 1.700 Strom- und Gasnetzbetreiber unterliegen künftig einer staatlichen Aufsicht. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wird diese Aufgaben unter der neuen Bezeichnung "Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post" zusätzlich übernehmen.
Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine Regulierung des Monopolbereichs Netzbetrieb: Für den Netzbereich müssen die Netzbetreiber in Zukunft getrennte Konten führen. Das erleichtert die kosteneffiziente Prüfung der Netznutzungsentgelte durch die Regulierungsbehörde und verhindert Quersubventionierungen.
Die für ein funktionsfähiges Regulierungssystem darüber hinaus erforderlichen Netzzugangs- und Entgelt-Verordnungen stehen vor dem Abschluss; sie sollen zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten. Dies soll Anfang 2005 geschehen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.