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Deutschland verklagt EU wegen Emissionshandel
Die Bundesregierung hat beim Europäischen Gericht in Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Dabei geht es um eine Klausel im deutschen Gesetz über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, mit der die Bundesregierung Überallokation und Missbrauch verhindern will. Die EU-Kommission hatte diese Missbrauchsklausel Anfang Juli beanstandet und es der Bundesregierung untersagt, überschüssige Zertifikate einzuziehen, wenn sich etwa die ursprünglichen Angaben eines Anlagenbetreibers als unzutreffend erweisen. Mit der Klage will die Bundesregierung ihre Rechtsposition wahren, betont aber zugleich ihr Interesse an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege.
Der Emissionshandel soll planmäßig am 1. Januar 2005 beginnen. Dann bekommt jedes Kohlendioxid-ausstoßende Unternehmen eine bestimmte Menge von Verschmutzungsrechten zugewiesen. Stößt ein Unternehmen weniger Kohlendioxid aus als ihm zugewiesen wurde, kann es die übrigen Zertifikate verkaufen. Ziel des Emissionshandels ist es, die Unternehmen zu niedrigerem Ausstoß von Treibhausgasen zu bewegen. So sollen die im Kyoto-Protokoll gegebenen Zusagen für den Klimaschutz erreicht werden.
Der Emissionshandel soll planmäßig am 1. Januar 2005 beginnen. Dann bekommt jedes Kohlendioxid-ausstoßende Unternehmen eine bestimmte Menge von Verschmutzungsrechten zugewiesen. Stößt ein Unternehmen weniger Kohlendioxid aus als ihm zugewiesen wurde, kann es die übrigen Zertifikate verkaufen. Ziel des Emissionshandels ist es, die Unternehmen zu niedrigerem Ausstoß von Treibhausgasen zu bewegen. So sollen die im Kyoto-Protokoll gegebenen Zusagen für den Klimaschutz erreicht werden.