Zivildienst im Bereich der erneuerbaren Energien
Zivildienstleistende haben ab sofort auch die Möglichkeit, ihren Dienst auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu leisten. Darauf haben sich Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und Bundesumweltminister Jürgen Trittin verständigt. Neben den Einsatzfeldern im sozialen Bereich und den bisher bereits möglichen Tätigkeiten im Umweltschutz, im Naturschutz und der Landschaftspflege sowie im Gewässer- und Wasserschutz können Zivildienstleistende künftig auch rund um Solarenergie, Wasser- und Windkraft, die energetische Nutzung von Biomasse und Geothermie ihren Dienst leisten.
In den nächsten Wochen werden mögliche Einsatzstellen konzipiert und registriert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Träger der Einsatzstellen gemeinnützig sind und dass durch den Einsatz der Zivildienstleistenden keine Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. Außerdem sollen die Dienstleistenden eine möglichst praktische Tätigkeit mit nur geringer Verwaltungstätigkeit ausüben.
Ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Träger eines großen Windparks in Norddeutschland richtet ein angeschlossenes Informations- und Forschungszentrum ein. Dort könnten dann zur Besucherbetreuung, für die Instandhaltung der Einrichtungen, für Hilfsarbeiten im Forschungsbereich usw. auch Zivildienstleistende eingesetzt werden. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für öffentliche wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen.
In den nächsten Wochen werden mögliche Einsatzstellen konzipiert und registriert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Träger der Einsatzstellen gemeinnützig sind und dass durch den Einsatz der Zivildienstleistenden keine Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. Außerdem sollen die Dienstleistenden eine möglichst praktische Tätigkeit mit nur geringer Verwaltungstätigkeit ausüben.
Ein Beispiel: Ein gemeinnütziger Träger eines großen Windparks in Norddeutschland richtet ein angeschlossenes Informations- und Forschungszentrum ein. Dort könnten dann zur Besucherbetreuung, für die Instandhaltung der Einrichtungen, für Hilfsarbeiten im Forschungsbereich usw. auch Zivildienstleistende eingesetzt werden. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für öffentliche wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen.