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EU klagt wegen mangelnder Energieregulierung
Die EU-Kommission will voraussichtlich gegen mehrere EU-Länder Verfahren wegen der Nichtumsetzung von Richtlinien zur Energiemarktliberalisierung anstrengen – darunter auch Deutschland. Die entsprechenden Richtlinien hätten bis 1. Juli 2004 umgesetzt werden müssen. Allerdings haben nur wenige Länder die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umgewandelt. So schreiben die EU-Gesetze eine Öffnung des Marktes für Industriekunden bis Juli 2004 vor. Privatkunden sollen ab 2007 ihren Stromanbieter frei wählen können.
Darüber hinaus hätten die Mitgliedsländer die gesellschaftliche Trennung von Netz und Vertrieb (Unbundling) gewährleisten müssen. Auch die Errichtung nationaler Regulierungsbehörden für den Energiemarkt stand in dem Aufgabenkatalog. Die Bundesregierung hat angekündigt, die EU-Richtlinien bis zum Frühjahr 2005 umzusetzen.
Darüber hinaus hätten die Mitgliedsländer die gesellschaftliche Trennung von Netz und Vertrieb (Unbundling) gewährleisten müssen. Auch die Errichtung nationaler Regulierungsbehörden für den Energiemarkt stand in dem Aufgabenkatalog. Die Bundesregierung hat angekündigt, die EU-Richtlinien bis zum Frühjahr 2005 umzusetzen.