UBA: Auch die Braunkohle bekommt Subventionen
Entgegen anderslautenden Behauptungen aus der Kohlebranche belegt ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), dass auch die Braunkohle Subventionen vom Staat bekommt. Das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie fand für das UBA heraus, dass es – sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland – vor allem indirekte Subventionen für die Braunkohle gab und gibt. Dazu gehören Steuerbegünstigungen gegenüber anderen Energieträgern – wie Gas und Öl – oder Freistellungen vom Wasserentnahmeentgelt und der Förderabgabe auf Bodenschätze. Zusammen mit den Subventionen für die Modernisierung der ostdeutschen Braunkohlewirtschaft in Höhe von jährlich rund 150 Millionen Euro belaufen sich die Subventionen – vorsichtig geschätzt – auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Sie verzerren den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zugunsten der klimaschädlichen Braunkohle.
Das UBA fordert daher, dass für neue und bestehende Braunkohlekraftwerke oder -tagebaue vom Staat keine Finanzhilfen, Steuervergünstigungen, Bürgschaften oder Absatzförderungen mehr gewährt werden. Die Kosten für Infrastruktur und andere Leistungen der öffentlichen Hand zugunsten der Braunkohlewirtschaft sollte diese künftig ausschließlich selbst tragen. Zudem sollte es solche Subventions-Prüfungen auch für die anderen Energieträger geben, um die Subventionsdebatte transparenter zu machen.
Zugunsten der Braunkohle wird häufig das Argument ins Feld geführt, die Braunkohle sei – im Gegensatz etwa zur Steinkohle – der einzige subventionsfreie heimische Energieträger. Somit sei unter gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Braunkohle unbedenklich, ja sogar wünschenswert. Aus Sicht des Umweltschutzes ist eine stärkere Nutzung der Braunkohle jedoch bedenklich. Braunkohle ist der Energieträger, bei dessen Verbrennung das meiste klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) pro Energieeinheit frei wird. Eine stärkere Nutzung der Braunkohle würde die langfristig notwendige drastische Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes gefährden.
Das UBA hat daher die These von der Subventionsfreiheit der Braunkohle vom Wuppertal Institut auf den wissenschaftlichen Prüfstand stellen lassen. Untersucht wurde die gesamte Wertschöpfungskette der Braunkohle von der Planung und Umsiedlung über den Braunkohletagebau bis zur Verstromung. Die Subventionen und subventionsähnlichen Tatbestände wurden – soweit möglich – quantifiziert. Das Wuppertal Institut konnte zwar nur wenige direkte Subventionen ermitteln. Indirekte Subventionen der Braunkohleförderung und –nutzung dagegen stellten die Forscher in verschiedenen Bereichen fest. Dies sind vor allem der Verzicht auf die Besteuerung des Primärenergieträgers Braunkohle, die Kosten der unentgeltlichen oder verbilligten Ressourcennutzung und die sogenannten externen Kosten. Diese, nicht dem Verursacher Braunkohle angelasteten Kosten – wie etwa Umwelt- und Gesundheitsschäden – belaufen sich zusätzlich auf mindestens 3,5 Milliarden Euro im Jahr. Bereits ohne die externen Effekte kosten die indirekten Begünstigungen die Allgemeinheit mindestens rund 960 Millionen Euro pro Jahr. In der Summe ergibt das mindestens 4,5 Milliarden Euro jährlich.
In der Vergangenheit begünstigten vor allem Investitionsförderungen, steuerliche Regelungen sowie die Duldung hoher Strompreise und Privatisierungsmodalitäten in Ostdeutschland die Braunkohle. Die Auswirkungen dieser nicht mehr rückgängig zu machenden Subventionsentscheidungen werden noch mindestens ein bis zwei Jahrzehnte spürbar sein.
Das UBA fordert daher, dass für neue und bestehende Braunkohlekraftwerke oder -tagebaue vom Staat keine Finanzhilfen, Steuervergünstigungen, Bürgschaften oder Absatzförderungen mehr gewährt werden. Die Kosten für Infrastruktur und andere Leistungen der öffentlichen Hand zugunsten der Braunkohlewirtschaft sollte diese künftig ausschließlich selbst tragen. Zudem sollte es solche Subventions-Prüfungen auch für die anderen Energieträger geben, um die Subventionsdebatte transparenter zu machen.
Zugunsten der Braunkohle wird häufig das Argument ins Feld geführt, die Braunkohle sei – im Gegensatz etwa zur Steinkohle – der einzige subventionsfreie heimische Energieträger. Somit sei unter gesamtwirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Braunkohle unbedenklich, ja sogar wünschenswert. Aus Sicht des Umweltschutzes ist eine stärkere Nutzung der Braunkohle jedoch bedenklich. Braunkohle ist der Energieträger, bei dessen Verbrennung das meiste klimaschädliche Kohlendioxid (CO2) pro Energieeinheit frei wird. Eine stärkere Nutzung der Braunkohle würde die langfristig notwendige drastische Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes gefährden.
Das UBA hat daher die These von der Subventionsfreiheit der Braunkohle vom Wuppertal Institut auf den wissenschaftlichen Prüfstand stellen lassen. Untersucht wurde die gesamte Wertschöpfungskette der Braunkohle von der Planung und Umsiedlung über den Braunkohletagebau bis zur Verstromung. Die Subventionen und subventionsähnlichen Tatbestände wurden – soweit möglich – quantifiziert. Das Wuppertal Institut konnte zwar nur wenige direkte Subventionen ermitteln. Indirekte Subventionen der Braunkohleförderung und –nutzung dagegen stellten die Forscher in verschiedenen Bereichen fest. Dies sind vor allem der Verzicht auf die Besteuerung des Primärenergieträgers Braunkohle, die Kosten der unentgeltlichen oder verbilligten Ressourcennutzung und die sogenannten externen Kosten. Diese, nicht dem Verursacher Braunkohle angelasteten Kosten – wie etwa Umwelt- und Gesundheitsschäden – belaufen sich zusätzlich auf mindestens 3,5 Milliarden Euro im Jahr. Bereits ohne die externen Effekte kosten die indirekten Begünstigungen die Allgemeinheit mindestens rund 960 Millionen Euro pro Jahr. In der Summe ergibt das mindestens 4,5 Milliarden Euro jährlich.
In der Vergangenheit begünstigten vor allem Investitionsförderungen, steuerliche Regelungen sowie die Duldung hoher Strompreise und Privatisierungsmodalitäten in Ostdeutschland die Braunkohle. Die Auswirkungen dieser nicht mehr rückgängig zu machenden Subventionsentscheidungen werden noch mindestens ein bis zwei Jahrzehnte spürbar sein.