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Mehr Transparenz im Wettbewerb der Stromversorger
Die Bundesregierung will die Kontrollkompetenzen der geplanten Regulierungsbehörde für den Strom- und Energiesektor ausbauen. Dies erscheint notwendig angesichts einer Ankündigung der Energiewirtschaft, die Netzentgelte kurzfristig anzuheben. Deshalb schlägt die Bundesregierung vor, dass Netzentgelterhöhungen, die nach dem 1. August 2004 stattfanden, von der noch zu schaffenden Regulierungsbehörde nachträglich überprüft werden müssen. Auch in Zukunft müssen alle Netzbetreiber die vorherige Genehmigung der Regulierungsbehörde für Entgelterhöhungen einholen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregulierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftrechts vor, der nun vom Bundestag beraten wird.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement appellierte an die unionsdominierten Länder, sich einer raschen Einigung zu öffnen. Es gehe darum, 1.700 Betreiber von Strom- und Gasnetzen einer staatlichen Aufsicht zu unterwerfen, sagte Clement bei der ersten Beratung im Bundestag. "Wir brauchen eine Regulierung aus einer Hand." Die Aufgabe der staatlichen Aufsicht soll die heutige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post übernehmen, die künftig Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post heißt. Das Gesetz stärkt die Verbraucherrechte und weist bei der Durchsetzung von Regulierungsvorgaben auch den Verbraucherverbänden eine starke Rolle zu.
Die Regelungen des neuen Gesetzes sollen sicherstellen, dass alle Kunden einen diskriminierungsfreien und effizienten Zugang zu den Netzen erhalten. Von der Neuregelung erhofft sich die Bundesregierung neue Impulse für den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt und günstigere Preise. Wichtig ist dennoch, dass die hohe Versorgungssicherheit und -zuverlässigkeit der deutschen Netze erhalten bleibt. Die Verantwortung für die Systeme liegt auch künftig in den Händen der Netzbetreiber. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement appellierte an die unionsdominierten Länder, sich einer raschen Einigung zu öffnen. Es gehe darum, 1.700 Betreiber von Strom- und Gasnetzen einer staatlichen Aufsicht zu unterwerfen, sagte Clement bei der ersten Beratung im Bundestag. "Wir brauchen eine Regulierung aus einer Hand." Die Aufgabe der staatlichen Aufsicht soll die heutige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post übernehmen, die künftig Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post heißt. Das Gesetz stärkt die Verbraucherrechte und weist bei der Durchsetzung von Regulierungsvorgaben auch den Verbraucherverbänden eine starke Rolle zu.
Die Regelungen des neuen Gesetzes sollen sicherstellen, dass alle Kunden einen diskriminierungsfreien und effizienten Zugang zu den Netzen erhalten. Von der Neuregelung erhofft sich die Bundesregierung neue Impulse für den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt und günstigere Preise. Wichtig ist dennoch, dass die hohe Versorgungssicherheit und -zuverlässigkeit der deutschen Netze erhalten bleibt. Die Verantwortung für die Systeme liegt auch künftig in den Händen der Netzbetreiber. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.