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Windräder: Landschaftsschutz hat Vorrang
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden wies heute die Klage einer Betreibergesellschaft für Windkraftanlagen ab. Geklagt hatte ein Unternehmen, das in Herford-Elverdissen und Herford-Eickum je eine Windkraftanlage mit einer Narbenhöhe von 98 m und einem Rotordurchmesser von 70 m errichten wollte. Der Kreis Herford vertrat als Landschaftsschutzbehörde die Auffassung, Befreiungen vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet könnten nicht erteilt werden.
Dieser Meinung schloss sich die Stadtverwaltung an und lehnte die beantragte Baugenehmigung ab. Nach der Durchführung eines Ortstermins gab das Gericht den Behörden Recht, dem Landschaftsschutz an den vorgesehenen Standorten ist einen Vorrang gegenüber den Interessen an einem weiteren Ausbau regenerativer Energiequellen zu geben.
Dieser Meinung schloss sich die Stadtverwaltung an und lehnte die beantragte Baugenehmigung ab. Nach der Durchführung eines Ortstermins gab das Gericht den Behörden Recht, dem Landschaftsschutz an den vorgesehenen Standorten ist einen Vorrang gegenüber den Interessen an einem weiteren Ausbau regenerativer Energiequellen zu geben.